Bayer muss vor Schäden durch Iberogast warnen

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Bonn. Der Pharmakonzern Bayer muss auf dem Beipackzettel für sein rezeptfreies Magenmittel Iberogast künftig auch vor sehr seltenen, aber schwerwiegenden Leberschäden warnen. Das Unternehmen habe zugesichert, die angeordneten Änderungen innerhalb von vier Wochen umzusetzen, teilte das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit. Hintergrund der Entscheidung seien neue Meldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Arznei. Darunter befinde sich ein im Juli 2018 bekanntgewordener zweiter Fall von Leberversagen, der letztlich tödlich endete. Der nun angekündigten Umsetzung war ein zehnjähriger Disput vorausgegangen. dpa/nd

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