Bei Bedarf muss 30 Minuten länger geöffnet sein
Streit um Kita-Öffnungszeiten
Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 8 L 700/18). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, benötigten die Eltern eines einjährigen Kindes aufgrund ihrer Arbeits- und Wegezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr einen Kita-Platz. Die städtische Kindertagesstätte schloss jedoch werktags bereits um 16:30 Uhr, weshalb die Eltern einen Eilantrag stellten, um den gesetzlichen Anspruch ihres Kindes durchzusetzen.
Das Gericht stellte sich dabei auf die Seite der Eltern. Sie hätten glaubhaft nachweisen können, dass sie wegen ihrer Arbeitszeiten einer werktäglichen Betreuung von 8 bis 17 Uhr bedürfen, so die Richter. Die Stadt könne die Eltern auch nicht so einfach an eine Tagesmutter als Alternative verweisen.
Trotz Verbesserungen beim Personal in Kitas und Kinderkrippen gibt es laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh nach wie vor große regionale Unterschiede. So war im Jahr 2017 in Ostdeutschland eine Betreuungskraft für sechs Kinder unter drei Jahren zuständig, in Westdeutschland waren es durchschnittlich 3,6 Kinder. Vor fünf Jahren kam eine Betreuungskraft im Osten auf 6,4 und im Westen auf 3,9 Kinder.
Den besten Personalschlüssel hat laut Studie Baden-Württemberg (3:1), Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt (6,4:1). Allerdings würden im Osten traditionell deutlich mehr Kinder unter drei Jahren in Krippen betreut.
Auch bei den älteren Kita-Kindern liegt Baden-Württemberg mit einem Verhältnis von einer Fachkraft für sieben Kinder vorn. Das ungünstigste Betreuungsverhältnis bei älteren Kindern hat Mecklenburg-Vorpommern mit 13,4 Kindern pro Fachkraft.
Auch innerhalb der Bundesländer bestehen große Unterschiede. Die Experten der Bertelsmann Stiftung empfehlen ein Betreuungsverhältnis von einer Fachkraft für je drei unter dreijährige Kinder beziehungsweise für 7,5 ältere Kinder in der Kita.
Der Anteil der Kitas, in denen Zeit für Leitungsaufgaben fehlt, liegt laut Studie bundesweit seit 2014 unverändert bei elf Prozent. Die Stiftung forderte bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Kitas.
Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitors sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter anderem aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik. Stichtag für die Datenerhebung war der 1. März 2017. epd/nd
»Der Verweis an die Kindertagespflege ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn die Kapazität in der zuerst gewählten Betreuungsform - hier der Kindertagesstätte - ausgeschöpft ist«, erklärt dazu Rechtsanwältin Christina Bethke von der telefonische Rechtsberatung.
Im verhandelten Fall konnte die Kindertagesstätte jedoch nicht belegen, dass die Kapazitäten ausgeschöpft seien oder dass die Verlängerung der Öffnungszeiten aufgrund eines derzeitigen Fachkräftemangels nicht zu leisten sei. Dementsprechend wurde dem Eilantrag der Eltern stattgegeben: Die städtische Kita muss künftig eine halbe Stunde länger geöffnet sein. DAH/nd
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