EU-Kommission reicht Klage ein

Die vorzeitige Pensionierung polnischer Richter soll vom EuGH geprüft auf werden

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Luxemburg. Im Streit über die Zwangspensionierung von Richtern in Polen hat die EU-Kommission wie angekündigt Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Mittwoch befasst sich der EuGH nun zunächst mit einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung. So will die Kommission Zwangspensionierungen mit sofortiger Wirkung stoppen lassen. Zudem sollen bereits betroffene Richter mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil ihre Arbeit fortsetzen können.

Entscheidungen über einstweilige Anordnungen seien in der Vergangenheit innerhalb weniger Tage getroffen worden, erklärte der EuGH-Sprecher. Ob das auch im konkreten Fall so sein werde, lasse sich allerdings nicht sicher sagen.

Die, für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige EU-Kommission begründet ihr Vorgehen mit der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen. Das zur Zwangspensionierung eingeführte Gesetz zur Herabsetzung des Pensionsalters verstößt ihrer Ansicht nach gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben.

Sollte dem Antrag auf einstweilige Anordnungen stattgegeben werden, wäre das eine schwere Schlappe für die polnische Regierung. Sie argumentiert seit Monaten, dass ihre Justizreformen nicht gegen EU-Recht verstoßen. Im konkreten Fall geht es derzeit um ein Gesetz zum Obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf. dpa/nd

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