- Politik
- Debatte um Abtreibungen
Barley will Neuregelung des Paragrafen 219a
Laut Justizministerin brauchen Ärzte »Rechtssicherheit« / In Gießen beginnt Berufungsverhandlung der angeklagten Ärztin Hänel
Berlin. Vor dem Berufungsprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat sich Justizministerin Katarina Barley (SPD) für eine Neuregelung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch ausgesprochen. »Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit«, damit sachliche Information möglich sei, sagte Barley den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder »in grob anstößiger Weise«.
Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssten sich schnell und unkompliziert bei Ärzten über einen solchen Eingriff informieren können, sagte Barley. »Hier geht es um sachliche Information, und keinesfalls um Werbung«, unterstrich die Ministerin.
Sie sei optimistisch, dass »noch in diesem Herbst« eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley. »Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.« Die Justizministerin hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen
Vor dem Landgericht Gießen beginnt am Freitagmorgen die Berufungsverhandlung im Fall der Allgemeinmedizinerin Hänel. Sie war im vergangenen November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie nach Auffassung des Gerichts auf der Internetseite ihrer Praxis Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht hatte.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es am Freitag voraussichtlich zu einer Entscheidung kommen. In der Berufungsverhandlung sei die Frage zentral, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele, sagte Hänels Verteidiger Hans Goswin Stomps dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hänel hat bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.