Volksinitiative will vor Gericht ziehen

Streit um Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 2 Min.

Eine schleswig-holsteinische Volksinitiative mit ungefähr doppelt so vielen Unterschriften wie die erforderlichen 20 000, die das Landeswassergesetz in der Form verändern will, dass alle Öl- oder Gasbohrungen mit der umweltgefährdenden Frackingmethode untersagt werden, muss nun auf die juristische Karte setzen. Der Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages hat gegen die Stimmen von SPD und Südschleswigschen Wählerverband mehrheitlich eine derart weitreichende Änderung der Landesgesetzgebung abgelehnt und den Vorstoß der Initiative als unzulässig erklärt.

Auch wenn CDU, Grüne und FDP gemäß Koalitionsvertrag ebenfalls ihre Fracking-Ablehnung beteuerten, stehen sie jedoch auf dem Standpunkt, dass das von der Volksinitiative angestrebte Verbot ausschließlich auf Bundesebene erfolgen könne und die landesrechtliche Kompetenz überschreiten würde. Damit machen die drei die Jamaika-Koalition bildenden Parteien sich eine Expertise zu eigen, die der wissenschaftliche Dienst des Landtages erstellt hat und die auch vom Kieler Umweltministerium geteilt wird.

Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahlen 2019 und Vertrauensperson der Volksinitiative, kündigte in einer ersten Reaktion an, nun vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen, um genau zu klären, wie weit die föderale Kompetenz in dieser Frage reicht. Aktueller Stand in der Legislative ist seit Februar 2017, dass das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene Erkundungsbohrungen zu Forschungszwecken unter Frackingbedingungen nicht komplett ausschließt.

Immerhin hat das Jamaika-Bündnis und damit die Mehrheit des Landesparlaments Zustimmung in zwei anderen Punkten signalisiert. So soll künftig mit Plänen von Erdölkonzernen transparenter umgegangen werden. Bisher können diese sich noch mit dem Argument der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen Veröffentlichungen sträuben. Reinhard Knof, einer der Initiativensprecher von der Bürgerinitiative gegen Endlager für Kohlendioxid, sieht es zumindest als einen Teilerfolg an, dass sich eine Parlamentsmehrheit dafür abzeichnet, dass Bergbauunternehmen künftig bei Schäden haften sollen und bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen.

Die Volksinitiative wird neben anderen Initiativen unterstützt vom Umweltverband BUND, von der Schutzstation Wattenmeer und dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Unter Fracking versteht man das Aufbrechen verschiedenster Gesteinsschichten mit Hilfe eines Gemisches von Wasser, Sand und Chemikalien per Druckstrahl. Dabei können dann zu förderndes Gas freigesetzt werden, allerdings auch für das Grundwasser gefährliche Schwermetalle, Salze und radioaktive Stoffe. Abgesehen davon sind auch einige beim Fracking eingesetzte Chemikalien toxisch.

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