Volksinitiative scheitert vor Verfassungsgericht
Die Volksinitiative, die sich gegen den Schulbau durch eine landeseigene Wohnungsgesellschaft wendet, ist mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gescheitert. Sie hatte beim obersten Gericht beantragt, per einstweiliger Verfügung erneut eine Anhörung im Abgeordnetenhaus anzusetzen. Die Verfassungsrichter lehnten das ab. Es seien keine neuen Gesichtspunkte von zentraler Bedeutung erkennbar, die eine solche neuerliche Anhörung rechtfertigten. Die Initiative hatte 28 000 gültige Unterschriften gesammelt und damit eine Anhörung am 7. November vor zwei Parlamentsausschüssen erzwungen. Denn die Abgeordneten müssen sich laut Gesetz mit einem Thema auseinandersetzen, wenn eine Volksinitiative erfolgreich ist. Die Initiatoren hatten argumentiert, bei der Anhörung sei der geplante Vertrag zwischen dem Senat und der Wohnungsbaugesellschaft Howoge über den Schulneubau erst einen Tag bekannt gewesen. Daher hätten sie nicht genug Zeit gehabt, sich vor der Anhörung mit dem Text auseinanderzusetzen. Dem folgte das Verfassungsgericht nicht. dpa/nd
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