Fahren ohne Ticket soll straffrei werden

Rot-Rot-Grün bereitet Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung von Ticketsündern vor

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 3 Min.

U-Bahn-Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren und entsprechende Verstöße zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen: Diese Idee treibt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) schon seit längerer Zeit um.

Zum Jahresauftakt hat er seine Verwaltung nun angewiesen, dazu einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den der Senat als Initiative in den Bundesrat einbringen will. »Die Gespräche über eine geeignete Vorlage laufen mit der für die Berliner Verkehrsbetriebe zuständigen Wirtschaftsverwaltung momentan auf Hochtouren«, sagt der Sprecher der Justizverwaltung, Sebastian Brux. Er rechne damit, dass noch im Januar ein Entwurf vorgelegt werden könne. Diesen will Rot-Rot-Grün dann zeitnah per Senatsbeschluss in den Bundesrat einbringen.

»Ziel der Initiative ist es, das Schwarzfahren statt wie bisher als Straftatbestand analog zum Falschparken als Ordnungswidrigkeit zu ahnden«, sagt Brux. Durch die Maßnahme würden Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nachhaltig entlastet.

Bisher gilt: Wer wiederholt ohne Ticket in Bahn und Bus erwischt wurde, muss gemäß des bundesdeutschen Strafgesetzbuchs wegen der Erschleichung von Leistungen eine Geldstrafe zahlen. Wer die Strafe nicht zahlt und keine gemeinnützige Arbeit ableisten will, kommt ins Gefängnis. Diese besondere Form der Haft heißt im Juristendeutsch Ersatzfreiheitsstrafe und betrifft neben notorischen Schwarzfahrern auch alle anderen, die eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen wollen oder können.

Als Ordnungswidrigkeit müssten Schwarzfahrer dann zwar immer noch mit aktuell 60 Euro Bußgeld rechnen. Allerdings würden Strafverfahren und Gefängnisstrafen für Wiederholungstäter wegfallen.

Der Rechtsexperte der LINKEN-Fraktion, Sebastian Schlüsselburg, begrüßt die geplante Bundesratsinitiative. »Schwarzfahren als Straftatbestand zu verfolgen macht rechtspolitisch überhaupt keinen Sinn«, so Schlüsselburg. Es sei falsch, Sozialleistungsempfänger, Obdachlose und Menschen mit Suchtproblemen, die sich den ÖPNV nicht leisten können, in die Gefängnisse zu stecken.

»Wir müssen die Ersatzfreiheitsstrafen auch deswegen schnellstmöglich reduzieren, damit wir in den Gefängnissen neue Kapazitäten für die Haftgefangenen schaffen«, sagt der LINKEN-Politiker.

Während Grüne und LINKE schon seit Längerem eine Bundesratsinitiative zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein anstreben, hatte es in der SPD zunächst Widerstände dagegen gegeben. Nachdem sich aber im vergangenen Jahr sowohl Innensenator Andreas Geisel als auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (beide SPD) für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen hatten, sind immer mehr Genossen dafür.

So findet der ÖPNV-Experte der SPD-Fraktion, Sven Heinemann, dass die Zeit für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jetzt gekommen sei. »Um es klar zu machen: Ich habe keinerlei Verständnis für das Fahren ohne Fahrschein«, sagt Heinemann. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) würden es mit ihren vergünstigten Sozialtickets jedem ermöglichen, ihre Angebote wahrzunehmen. »Die Verhängung von Bußgeldern für Schwarzfahrer ist deshalb auch in Zukunft zwingend geboten«, findet Heinemann.

Der Aufwand der Verfolgung von Ticketsündern als Straftäter stehe für die Justizbehörden hingegen in keinem vernünftigen Verhältnis zur Tat. Die BVG sieht das naturgemäß anders. »Einen Fahrschein zu kaufen, hat auch mit Respekt gegenüber denjenigen zu tun, die Tag und Nacht den ÖPNV in Berlin aufrechterhalten«, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. Durch Schwarzfahrer würden der BVG trotz Kontrollen jährlich rund 20 Millionen Euro verloren gehen. »Ich befürchte, dass die angestrengte Bundesratsinitiative zu einer Bagatellisierung des Schwarzfahrens führen wird«, so Reetz.

Skeptisch ist auch die oppositionelle FDP. »Durch die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird dem Erschleichen von Leistungen Tür und Tor geöffnet«, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Holger Krestel. Ein Gesetz zur Entkriminalisierung der ÖPNV-Nutzung ohne Fahrschein kann nur auf Bundesebene umgesetzt werden. Ob eine Mehrheit dafür zustande kommt, ist fraglich.

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