Entlassung des »Volkslehrers« erneut vor Gericht

Bildungssenat hält an fristloser Kündigung des Pädagogen fest, der rechte Videos produzierte

  • Jutta Schütz
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Streit um die fristlose Kündigung eines Berliner Grundschullehrers nach der Veröffentlichung möglicherweise volksverhetzender Internet-Videos kommt an diesem Mittwoch erneut vor Gericht. Eine gütliche Einigung - wie vom Arbeitsgericht vorgeschlagen - war im Juni 2018 nicht zustande gekommen. Der Pädagoge hatte gegen die aus seiner Sicht politisch motivierte Entlassung geklagt.

Nun wird der Fall weiterverhandelt. Es werde wieder Einlass- und Taschenkontrollen geben, auch Polizisten seien angefordert, sagte ein Gerichtssprecher. Bei der Verhandlung im Juni war es im größten Saal des Arbeitsgerichts so voll wie selten. Es hatte Aufrufe gegeben, zu der Verhandlung zu kommen. Bewaffnete Einsatzkräfte kontrollierten damals die Besucher. Es könnte noch am Mittwoch eine Entscheidung fallen, hieß es nun vom Arbeitsgericht.

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Der Anwalt des Lehrers hatte bei der ersten Verhandlung betont, sein Mandant wolle Lehrer bleiben. Die Senatsbildungsverwaltung begründete die außerordentliche Kündigung damit, dass der Musik- und Sportlehrer wegen seiner Äußerungen nicht für das Unterrichten geeignet sei.

Der Mann betreibt einen Youtube-Kanal, auf dem er sich selbst als »Volkslehrer« bezeichnet. Ihm wird vorgeworfen, in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den Reichsbürgern nahezustehen. Die Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Lehrer, der seit Februar 2009 in Berlin unterrichtete, war im Januar 2018 vom Dienst freigestellt worden. Auf Anfrage erklärte die Bildungsverwaltung: »Es bleibt bei der fristlosen Kündigung.«

Richter Arne Boyer hatte vorgeschlagen, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln und dann das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung von mindestens fünf Gehältern zum Januar 2019 zu beenden. Was dem Lehrer vorgeworfen werde, betreffe schwerpunktmäßig außerdienstliche Tätigkeiten, von denen Schüler aber Kenntnis haben könnten.

Nach der Verhandlung hatte der Lehrer betont: »Ich habe mir nichts vorzuwerfen.« Er halte sich an das Grundgesetz. Den Vorwurf, den Holocaust zu leugnen, wies er zurück. Er sehe vielmehr eine öffentliche Verurteilung seiner Person. dpa

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