- Politik
- Paragraf 219a
Frauen als Gefahr
Lou Zucker über die Angst der CDU
Egal, welche Änderung die Bundesregierung am Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen vornimmt: Solange die Paragrafen 218 und 219a im Strafgesetzbuch erhalten bleiben, werden Frauen im Rechtssystem weiterhin nicht als vollständig mündige Wesen anerkannt.
»Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen«, schreibt SPD-Chefin Andrea Nahles auf Twitter. Doch selbst zu entscheiden, welche Informationen sie brauchen, das traut die Regierung Schwangeren offenbar immer noch nicht zu. Ärzt*innen dürfen jetzt auf ihren Websites schreiben, dass sie Abbrüche durchführen, aber keinerlei weitere Informationen anbieten: beispielsweise zu den angewandten Methoden und Kosten.
All das wird ungewollt Schwangere natürlich nicht davon abhalten abzutreiben, so wie es sie auch noch nie gänzlich davon abgehalten hat. Gerade das zeigt, wie sehr der Kompromiss zu Paragraf 219a nichts weiter als ein symbolischer Machtkampf um gesellschaftliche Normen ist - der, wie so oft, an weiblichen Körpern ausgetragen wird.
Dass Schwangerschaftsabbrüche überhaupt noch im Strafgesetzbuch stehen, zeigt, welche Gefahr für ein konservatives Weltbild von Frauen ausgeht, die über den eigenen Körper bestimmen. Und dass die CDU so erbittert um den letzten Rest Informationsverbot kämpft, zeigt, wie sehr sie um dieses Weltbild fürchtet.
Bei aller Kritik: dass Paragraf 219a überhaupt geändert wurde, ist nicht zuletzt dem Druck von der Straße zu verdanken.
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