- Wirtschaft und Umwelt
- Kohleausstieg
Entschädigungen für RWE unnötig
Bundestagsjuristen erteilen Konzernforderungen zum Kohleausstieg eine Abfuhr
Entschädigungen für RWE wegen der Abschaltung von Kraftwerken im Zuge des absehbaren Kohleausstiegs? Solche Zahlungen wären nicht notwendig, meint der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Nach Ansicht der Juristen hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die Laufzeiten von Kraftwerken einzuschränken, wenn sich dies auf »vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls« stütze. Der Gesetzgeber könne eine Stilllegung beispielsweise damit begründen, klimaschädliche Emissionen senken zu wollen. Dann hätte der Betreiber des Kraftwerks keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte den Wissenschaftlichen Dienst bereits im vergangenen Herbst dazu befragt und jetzt nach dem von der Kohlekommission beschlossenen Ausstiegsfahrplan, in dem auch Entschädigungen empfohlen werden, um eine aktualisierte Stellungnahme gebeten. Wie mehrere Zeitungen berichteten, wird darin bestätigt, dass »eine gesetzlich angeordnete Stilllegung von Kohlekraftwerken grundsätzlich auch ohne Entschädigungsleistung möglich ist«.
Für den Kraftwerksbetreiber RWE sind dies natürlich schlechte Nachrichten. Er selbst geht davon aus, dass rund 1,2 Milliarden Euro je Gigawatt stillgelegter Kraftwerksleistung an Ausgleichszahlungen fällig werden. Sollten, wie von der Kohlekommission vorgeschlagen, bis 2022 die ersten drei Blöcke mit zusammen gut drei Gigawatt im Rheinischen Revier vom Netz gehen, hätte RWE somit gerne 3,6 Milliarden Euro vom Staat.
Der Konzern hatte selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem ein Kohleausstieg ohne Entschädigung verfassungswidrig und nicht mit dem Atomausstieg vergleichbar sei. Ein anderes Gutachten im Auftrag von Agora Energiewende kam hingegen zu dem Befund, dass es bei Kohlekraftwerken, die älter als 25 Jahre sind, keine Entschädigungszahlungen geben müsse. Die meisten Meiler sind deutlich älter.
Für die (neutralen) Bundestagsjuristen ist es entscheidend, ob mit Stilllegungen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde. Lediglich in Einzelfällen könne es bei Vorliegen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen eine Ausgleichspflicht geben. Dabei seien finanzielle Entschädigungen, aber auch nur Übergangsfristen denkbar.
Jenseits der juristischen Frage der Notwendigkeit von Entschädigungen wird indes auch die Höhe der RWE-Forderung infrage gestellt. Laut Berechnungen des Analyseinstituts Energy Brainpool im Auftrag des Ökostromanbieters Greenpeace Energy hätte der gesamte RWE-Kraftwerkspark mit seinen 15 Kohlemeilern im Jahr 2022 gerade noch einen Marktwert von 673 Millionen Euro. Begründung: Die Gewinne der Kraftwerksblöcke am Strommarkt werden in den kommenden Jahren kontinuierlich sinken, da sich die Betriebskosten vor allem durch steigende CO2-Preise verteuern. Mehrere Kraftwerksblöcke wären deshalb bereits in einigen Jahren unrentabel.
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