Sprayer muss für Flamingo-Graffiti zahlen

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Düsseldorf. Harald Naegeli, der »Sprayer von Zürich«, muss wegen seiner Flamingo-Graffiti an Düsseldorfer Hauswänden zahlen. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde vom Düsseldorfer Amtsgericht gegen Geldauflagen eingestellt. Der 79-Jährige muss zur Wiedergutmachung des Schadens an die Hauseigentümer fast 800 Euro und 500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Zuvor hatte Naegeli zugegeben, an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie weiteren Häusern Flamingos aufgesprüht zu haben. Aus seiner Sicht ist dies keine Sachbeschädigung. dpa/nd

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