»Ein Verstoß gegen das EU-Recht«

Bundestag debattierte Entwurf von Finanzminister Scholz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und mutmaßlichem Sozialleistungsmissbrauch

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.

Zu Beginn der Bundestagssitzung am Donnerstagmorgen wollte Finanzminister Olaf Scholz den Eindruck erwecken, als werde nun ein klassisch sozialdemokratischer Gesetzentwurf im Plenum beraten. »Wir stärken den Rechtsstaat und den Sozialstaat«, sagte der SPD-Politiker. Sein Ministerium hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der mehr Kompetenzen des Zolls vorsieht. Dabei geht es nach Angaben der Großen Koalition etwa um die Bekämpfung von Ausbeutung von Arbeitskräften sowie um die Eindämmung von Schwarzarbeit.

Allein in dem letztgenannten Bereich hat der Zoll in den beiden vergangenen Jahren bei seinen Kontrollen Schäden in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro festgestellt. Nach Angaben von Scholz sollen nun 15 Gesetze angepasst und mehrere tausend Stellen zusätzlich geschaffen werden.

Bereits heute prüft der Zoll etwa, ob Unternehmer ihre Mitarbeiter der Sozialversicherung melden, die nötigen Steuern zahlen und die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen einhalten. Die Unterbringung zählt bisher nicht zu den Mindestarbeitsbedingungen. Das soll sich nach dem Willen von Union und SPD ändern. Schon beim Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel soll der Zoll künftig ermitteln können.

Oppositionspolitiker äußerten sich kritisch über einige Passagen des Textes. So monierte Susanne Ferschl von der Linksfraktion, dass die Opfer von Ausbeutung genauso bestraft würden wie kriminelle Unternehmer. Ferschl forderte auch eine Bekämpfung der Ursachen. Der Niedriglohnsektor müsse ausgetrocknet und der Arbeitsmarkt reguliert werden. Die LINKE-Politikerin betonte, dass Minijobs »ein Haupteinfallstor für Schwarzarbeit und Mindestlohnbetrug« seien. »Doch die Bundesregierung weitet die Möglichkeiten für Minijobs im Saisonarbeiterbereich aus. Das ist doch absurd«, kritisierte Ferschl. Stattdessen müssten Minijobs in die Sozialversicherung und in den normalen Arbeitsmarkt integriert werden.

Die mit der SPD regierende Union unterstützt hingegen das Vorhaben von Scholz. Das dürfte unter anderem daran liegen, dass sich der Gesetzentwurf auch gegen angeblichen Kindergeldbetrug von EU-Ausländern wendet. Hier müssten noch bestehende Lücken geschlossen werden, sagte die CDU-Abgeordnete Antje Tillmann. »Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen«, heißt es in dem Gesetzentwurf. Durch den Leistungsausschluss solle sichergestellt werden, dass das Kindergeld nur an zugezogene Personen gezahlt wird, »die wirtschaftlich aktiv sind und zum Beispiel von ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen«.

Nicht begünstigt werden sollen hingegen EU-Ausländer, »die für eine Erwerbstätigkeit nicht zur Verfügung stehen oder lediglich zur Arbeitsuche eingereist sind«. Die Betroffenen sollen künftig in den ersten drei Monaten kein Kindergeld mehr erhalten, wenn sie nicht erwerbstätig sind.

Politiker der Union hatten behauptet, dass in manchen Fällen die Zahlungen nicht den Kindern zugutekommen würden, sondern meist »kriminellen Banden«. Dagegen betonte Wolfgang Strengmann-Kuhn, dass Familienleistungen nach EU-Recht nicht eingeschränkt werden dürfen. Die entsprechenden Passagen im schwarz-roten Gesetzentwurf wertete der Grünen-Politiker deswegen als Rechtsverstoß. Er rief die Koalition dazu auf, »dass dieser Paragraf aus dem Gesetz rauskommt«.

Der Entwurf wurde am Donnerstag von der Mehrheit der Abgeordneten in den Finanzausschuss überwiesen, wo die Beratungen fortgesetzt werden.

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