Kartell gegen grüne Innovation

Laut EU-Kommission haben Daimler, VW und BMW viele Jahre illegal eine laxe Pkw-Abgasreinigung vereinbart

Vergangenen Donnerstag erlitt Daim-ler eine juristische Niederlage im Schadenersatzprozess wegen eines Lkw-Kartells, nun droht auch der Pkw-Sparte des Stuttgarter Konzerns Ungemach: Die EU-Wettbewerbskommission verschickte Beschwerdebriefe an Daimler, Volkswagen und BMW. Es bestehe »Anlass zur Sorge«, dass diese gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag. Die Behörde sei der »vorläufigen Ansicht«, dass sich die drei Hersteller an »systematischen Absprachen« bei Abgasreinigungssystemen beteiligten.

Solche Briefe sind Bestandteil von Kartellverfahren. Zunächst laufen Ermittlungen. Sollte sich dabei der Verdacht erhärten, werden die Beschuldigten schriftlich aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Werden diese nicht ausgeräumt, verhängt die Behörde schließlich Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der betroffenen Unternehmen. Beim Lkw-Kartell verhängte die Wettbewerbskommission im Juli 2016 gegen MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF die Rekordstrafe von 2,93 Milliarden Euro. Die sechs Hersteller, die für 90 Prozent der Lkw-Produktion in der EU stehen, hatten 14 Jahre lang illegal die Preise abgesprochen und sich darüber abgestimmt, die Kosten für die Einhaltung strengerer Emissionsvorschriften an die Kunden weiterzugeben. Aktuell laufen zahlreiche Prozesse zu den Schadenersatzklagen potenziell geschädigter Kunden.

Das aktuelle Verfahren gegen die Pkw-Sparten von Daimler, VW und BMW ist womöglich noch heikler, denn es hängt eng mit dem Dieselskandal zusammen. Laut den Informationen der Wettbewerbshüter geht es um Absprachen aus den Jahren 2006 bis 2014. Technische Kooperation zwischen Herstellern bei einzelnen Modellen wird zum Zwecke der Kostensenkung weltweit immer häufiger genutzt. Laut EU-Kommission ist dies zulässig, wenn die Unternehmen damit die Qualität der Produkte verbessern wollen. Verboten seien jedoch »Absprachen, die genau das Gegenteil bewirken sollen« - wie offenbar in diesem Fall. Es sei darum gegangen, den »Innovationswettbewerb bei Abgasreinigungssystemen einzuschränken« und Verbrauchern damit die Möglichkeit zu verwehren, »umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen«, moniert die Behörde.

Konkret gab es um Absprachen zur Größe der Harnstoff-Tanks für SCR-Katalysatoren in Dieselautos. Auch Dosierstrategien und Reichweiten pro Tankfüllung sollen abgesprochen worden sein. Gemeinsames Ziel war es demnach, den Harnstoff-Verbrauch und die Wirksamkeit der Abgasreinigung zu begrenzen. Außerdem sollen die Hersteller vereinbart haben, keine Partikelfilter gegen Feinstaub in Benzinautos einzubauen.

Im Dieselskandal war bekanntgeworden, dass die Hersteller Grenzwerte etwa für Stickoxidemissionen nur noch bei Zulassungstests auf dem Prüfstand einhalten wollten, während die Diskrepanz zum Ausstoß auf der Straße immer weiter wuchs. Dort wird die Abgasreinigung häufig gedrosselt oder ganz abgeschaltet, um eine Reduzierung der Motorleistung zu verhindern und häufiges Nachtanken von Harnstoff zu vermeiden, was für Autofahrer lästig und teuer wäre. Im Ergebnis stoßen auch die Diesel-Pkw neuerer Generation gewaltige Mengen gesundheitsschädlicher Stickoxide aus, was mit zu der vielerorts miserablen Luftqualität beiträgt.

Die Frage, bei welchen Abschalteinrichtungen es sich um eine illegale Software handelt, ist noch nicht abschließend geklärt. Im Kartellverfahren geht es ausdrücklich nicht um dieses Thema oder um mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften, wie die Behörde erläuterte. Es geht, einfach gesagt, um den Vorwurf, dass sich die Hersteller BMW, Daimler, Volkswagen sowie die VW-Töchter Audi und Porsche darauf verständigten, die Emissionsminderung nicht ernsthaft voranzutreiben. Dies geschah laut Erkenntnis der Ermittler regelmäßig bei Fachtreffen der Automobilhersteller in sogenannten 5er Kreisen.

Während es in der Vergangenheit bereits diverse Kartellverfahren gegen Autozulieferer gab, sind nun erstmals die Hersteller ins Visier geraten. Im Oktober 2017 wurden die Geschäftsräume durchsucht, ein Jahr später eine eingehende Untersuchung eingeleitet. Die Dauer des Verfahrens ist schwer abzuschätzen. Daimler rechnet laut einer Stellungnahme nicht mit Bußgeldzahlungen, da man »frühzeitig und umfassend mit der EU-Kommission als Kronzeuge kooperiert« habe. Auch VW stellte sich dafür zur Verfügung. Kronzeugen können mit einem Teil- oder Kompletterlass bei den Bußgeldern rechnen.

Die Mitteilung aus Brüssel kam am Freitag zeitgleich zur Grundsteinlegung einer Batteriefabrik im Daimler-Stammwerk Untertürkheim. Dieses Projekt, tönte dabei Konzernchef Dieter Zetsche, »steht für unser Versprechen, sowohl unsere Autos als auch deren Produktion noch grüner zu machen«. Die Schatten der Vergangenheit verdüsterten die Feierlichkeiten.

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