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Wohngeld hilft weniger Haushalten als noch 2010
Grüne: Geplante Reform ist nur »ein Tropfen auf den heißen Stein der eh schon stark überhitzten Wohnungsmärkte«
Berlin. Die laufende Reform des Wohngelds für Haushalte mit kleinem Einkommen geht aus Sicht der Grünen nicht weit genug. Die Zielmarke von 660.000 Haushalten, die von dem Zuschuss profitieren sollten, liege weit unter der Zahl von 2010 - damals seien es mehr als eine Million Empfänger gewesen, sagte der wohnungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Chris Kühn, der Deutschen Presse-Agentur. Was wirklich auf dem Wohnungsmarkt passiere, fließe in die Berechnung des Wohngelds nicht ein. »Diese Wohngeld-Reform ist deshalb ein Tropfen auf den heißen Stein der eh schon stark überhitzten Wohnungsmärkte«, sagte Kühn.
Aus der Antwort des Bundesbauministeriums auf eine Anfrage der Grünen geht hervor, dass 2010 noch rund 1,06 Millionen Haushalte Wohngeld bekommen haben. 2017 waren es nur noch gut 592.000. Für 2018 liegt die Zahl noch nicht vor. Für die Berechnung des Wohngeldes ist wichtig, welche Mietstufe an einem Wohnort gilt. Dafür maßgeblich sind die Mieten, die Wohngeld-Empfänger tatsächlich bezahlen, nicht die Mieten, zu denen Wohnungen auf dem Markt gerade angeboten werden. Wie das Bauministerium klarstelle, soll das auch so bleiben, da andere Daten nicht flächendeckend und einheitlich verfügbar seien.
»Auch wenn das Wohngeld pro Haushalt ansteigen soll, reicht dies angesichts der Mietenexplosion für viele Haushalte nicht aus«, kritisierte Kühn. Das reale Marktgeschehen, nämlich die stark steigenden Angebotsmieten, würden bei der Berechnung der Mietenstufen nicht berücksichtigt.
Die geplante Reform des Wohngelds sieht unter anderem vor, dass es alle zwei Jahre angepasst werden muss. Sie soll 2020 greifen. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll mit der Neuregelung von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen. Geplant ist zudem eine regional gestaffelte Erhöhung der Höchstbeträge. Die Vorlage sieht auch die Einführung einer neuen »Mietenstufe VII« vor, um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Notwendig ist die Zustimmung des Bundesrats, weil das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird. Agenturen/nd
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