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Ärztinnen wegen Paragraf 219a in Berlin vor Gericht

Gynäkologinnen wird vorgeworfen, gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen zu haben

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Trotz der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a im Februar müssen sich zwei Ärztinnen vor Gericht wegen einer vorher erstatteten Strafanzeige verantworten. Gegen die beiden Berliner Gynäkologinnen wird am Freitag wegen des Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche am Berliner Amtsgericht Tiergarten verhandelt. Bislang ist nur ein Verhandlungstag eingeplant, wie das Gericht mitteilte. Frauenrechtlerinnen riefen für Freitag zu einer Protestkundgebung vor dem Amtsgericht auf.

Vor Gericht steht neben der Gynäkologin Bettina Gaber auch ihre Kollegin. Auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis heißt es: »Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.« Die Strafanzeige gegen die beiden Ärztinnen war im vergangenen Jahr und damit vor der Neuregelung von 219a eingereicht worden. Den Angeklagten wird nach Angaben des Amtsgerichts von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, auf der frei zugänglichen Internetseite ihrer Berliner Gemeinschaftspraxis zwischen Februar und Juli 2018 in unzulässiger Weise für den Abbruch von Schwangerschaften geworben zu haben.

Unter dem Motto »Gegen faule Kompromisse - für die Streichung des § 219a StGB« riefen mehrere Organisationen für Freitag zu einer Protestkundgebung vor dem Amtsgericht in Berlin auf. So fordern unter anderen der AWO-Bundesverband, der Bundesverband Pro Familia, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, die Initiative Ärztinnen Pro Choice, der Arbeitskreis Frauengesundheit sowie andere Organisationen und Akteure weiterhin, den Paragraf 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Der Bundestag hatte im Februar nach langem Ringen eine Reform des Gesetzes und damit eine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Ärztinnen und Ärzten ist es demnach künftig erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitere Informationen, etwa über Methoden, müssen sie aber an dafür befugte Stellen verweisen.

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Eine bundesweite Debatte um den Paragrafen hatte sich zuerst an der Anklage und der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel entzündet. Die Gynäkologin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Das Landgericht Gießen bestätigte im Oktober 2018 das Urteil der Vorinstanz. Nun liegt der Fall zur Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. epd/nd

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