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Einfach mal richtig messen
Kurt Stenger über die Folgen des EuGH-Urteils zu Luftschadstoffen
Dass die Deutsche Umwelthilfe das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Messstationen für Luftschadstoffe ohne Einschränkung lobte, lag auf der Hand. Die Luxemburger Richter machen nämlich strenge Vorgaben für deren Positionierung und entschieden klipp und klar, dass die EU-Grenzwerte an jeder einzelnen Messstation eingehalten werden müssen. Dies ist ein Schlag für die deutsche Regierung, die seit einiger Zeit versucht, die Regeln so auszulegen, dass Grenzwerte mehr ein Vorschlag denn eine Vorschrift sind.
Gleichwohl ist die Situation in Belgien, wo der EuGH-Fall »spielt«, eine andere. In unserem Nachbarland wird kritisiert, dass die Messungen die Lage verharmlosen. Hierzulande haben die Autolobby und rechte Umweltschutzbeschimpfer die Verunsicherung von Millionen Dieselautobesitzern wegen drohender Fahrverbote ausgenutzt und über einschlägige Medien die Behauptung lanciert, die Messstationen lieferten überhöhte Werte. In Wirklichkeit ist auch hierzulande oft das Gegenteil der Fall: wenn die Stationen zu weit weg von der Straße stehen oder nahestehende Bäume die Werte verzerren.
Dank des EuGH-Richterspruchs dürfte dies ans Licht kommen. Gerichte werden nämlich künftig auch hierzulande prüfen müssen, ob die Messstationen richtig stehen und tatsächlich die Orte der höchsten Belastung abbilden. Die Umwelthilfe freut sich schon mal auf die nächste Klagewelle.
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