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Verdächtige sind Waffensammler

Mordfall Walter Lübcke: Bei Razzien wurden insgesamt 46 Schusswaffen gefunden

Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) und die beiden der Beihilfe Beschuldigten verfügten über weitaus mehr Waffen als bislang bekannt. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilt, wurden bei den bisher ermittelten Verdächtigen insgesamt 46 Schusswaffen gefunden. Außerdem seien Chinaböller, Sportbögen und Messer sichergestellt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung die »nd« am Mittwoch vorlag.

Durchsucht wurden nach der Festnahme des Hauptverdächtigen Stephan E. am 15. Juni und der wegen Beihilfe Beschuldigten Markus H. und Elmar J. am 27. Juni Objekte in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Bislang hatte die Generalbundesanwaltschaft, die die Ermittlungen in dem Fall führt, nur mitgeteilt, bei den Verdächtigen seien insgesamt fünf Schusswaffen beschlagnahmt worden, darunter diejenige, mit der Lübcke getötet wurde.

Die Waffen würden derzeit noch kriminaltechnisch untersucht, schreibt das Innenministerium. Aus der Antwort geht zudem hervor, dass es insgesamt 30 Durchsuchungen gab, davon neun mit Zustimmung der Betroffenen.

Die LINKE-Bundestagsabgeordnete Martina Renner, die die Anfrage initiiert hatte, erklärte am Mittwoch gegenüber »nd«, die Tatsache, dass die Razzien in fünf Bundesländern stattgefunden haben, deute darauf hin, dass die Festgenommenen im Rahmen eines Netzwerks agieren. »Erfahrungsgemäß gibt es keine rechten Einzeltäter«, sagte Renner. »Umfang und Aktionsradius des Netzwerkes des mutmaßlichen Täters Stephan E.« müssten aufgeklärt werden, forderte die Politikerin. Der 45-Jährige hatte die Tat zunächst gestanden, sein Geständnis später aber widerrufen.

Unterdessen berichtete der Rechercheverbund von »Süddeutscher Zeitung«, WDR und NDR am Mittwoch, einer der als Helfer Beschuldigten, Markus H., habe ganz legal Waffen besessen. Das Verwaltungsgericht Kassel habe 2015 entschieden, dass er eine Waffenbesitzkarte mit Munitionsberechtigung haben darf, obwohl er als Neonazi bekannt war. H. habe in dem Schützenverein, in dem auch Stephan E. Mitglied war, mit eigenen scharfen Waffen geschossen, bestätigte der Vorsitzende des Clubs.

Laut Rechercheverbund hatte H. 2007 erstmals einen Waffenschein beantragt. 2006 war er wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Stadt Kassel verweigerte H. die Waffenbesitzkarte mit der Begründung, dem bekannten Rechtsextremisten fehle die dafür erforderliche Zuverlässigkeit. 2012 beantragte Markus H. erneut eine Karte. Daraufhin wandte sich die Stadt an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) mit der Bitte um Auskunft über dessen Aktivitäten. Das LfV teilte daraufhin u. a. mit, H. habe 2008 an einem NPD-Aufmarsch teilgenommen und sei 2009 als Teilnehmer einer rechten Demonstration in Dortmund wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs festgenommen worden. Die Stadt lehnte den Antrag von H. daraufhin erneut ab. Dieser klagte dagegen 2013 beim Verwaltungsgericht Kassel und gewann schließlich 2015. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass die vom LfV vorgelegten Erkenntnisse älter waren als fünf Jahre.

Der »Schützenclub 1952 San-dershausen«, in dem Markus H. und Stephan E. Mitglieder waren, schloss die beiden übrigens erst am vergangenen Wochenende vorläufig aus. Im Verein seien die beiden nicht als Rechtsextremisten aufgefallen, sagte der Vorsitzende Reiner Weidemann dem Rechercheverbund.

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