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  • Deutsche Staatsbürgerschaft

Nachfahren von NS-Verfolgten sollen leichter eingebürgert werden können

Am Freitag treten zwei Erlasse des Innenministeriums in Kraft, welche die Rechtslage zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft vereinfachen

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erleichtert die Einbürgerung für Nachfahren NS-Verfolgter in Deutschland. Wie das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte, werden am Freitag zwei Erlasse in Kraft gesetzt, die die bislang geltende komplizierte Rechtslage vereinfachen sollen. Kinder oder Enkel von NS-Verfolgten, die deswegen bislang nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, sollen damit berücksichtigt werden.

»Deutschland muss seiner historischen Verantwortung gegenüber denjenigen gerecht werden, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben«, erklärte Seehofer. Das gelte insbesondere für Personen, deren Eltern oder Großeltern ins Ausland hätten flüchten müssen.

Das Grundgesetz spricht den Nachfahren verfolgter Juden grundsätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu. Im Artikel 116 des Grundgesetzes heißt es: »Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.«

Probleme bei der Erlangung des deutschen Passes haben aber Nachfahren jener Menschen, die wegen der Nazis in ein anderes Land emigriert sind, die dortige Staatsbürgerschaft angenommen und damit die deutsche verloren - aber nicht entzogen bekommen - haben. Diese Menschen sollen, weil sie genauso unter dem Verfolgungsdruck des Hitler-Regimes standen, gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Ebenso sollen es Nachfahren verfolgter Mütter bei der Erlangung des Passes genauso einfach haben wie die Kinder der Väter. Bis 1975 konnte die Staatsbürgerschaft nur über den Vater vererbt werden, was etwa Kinder jüdischer Mütter ausschloß. Diese Regelung wurde wegen des Grundsatzes der Gleichberechtigung abgeschafft. Auch wurden bereits 2012 bereits Anpassungen für Nachfahren von Frauen vorgenommen. Dennoch gab es offenbar auch danach noch Ablehnungen.

Anträge aus Großbritannien gestiegen

Die Staatsbürgerschaft für Nachfahren NS-Verfolgter ist durch den drohenden Austritt Großbritanniens aus der EU in den Fokus gerückt. Nach dem Brexit-Referendum stiegt die Zahl der Anträge: Laut Bundesinnenministerium waren es 2015 noch 43, 2016 bereits 684 und 2018 insgesamt 1.506 Anträge von Briten. Wie viele nach der Neuregelung darüber hinaus einen Anspruch haben, weiß das Ministerium nicht.

Die Anträge für die deutsche Staatsbürgerschaft können bei den deutschen Konsulaten im Ausland gestellt werden. Anders als bei sonstigen Einbürgerungen wird laut Innenministerium bei dieser Gruppe auf den Nachweis verzichtet, dass die Personen selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Zudem werden nur geringfügige Sprachkenntnisse erwartet. Die Einbürgerung soll gebührenfrei sein und Mehrstaatigkeit der Betroffenen hingenommen werden.

Die Grünen hatten dafür plädiert, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, weil sie nach deren Einschätzung mehr Rechtssicherheit gibt. Das Innenministerium argumentierte, man wolle eine pragmatische und schnelle Lösung. Gesetzgebungsverfahren dauern in der Regel mindestens mehrere Monate. Den Erlass kann der Bundesinnenminister allein in Kraft setzen. epd/nd

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