Schuldenbremse soll beschlossen werden
Rot-Rot-Grün einigt sich auf Umsetzung für Berlin
Ab dem 1. Januar 2020 gilt auch in der Hauptstadt die Schuldenbremse. Berlin macht dabei von seinem Recht Gebrauch, die Schuldenbremse landesgesetzlich zu regeln. Über die Umsetzung haben sich SPD, LINKE und Grüne nach nd-Informationen abschließend verständigt. Ein entsprechendes Gesetz soll nach letzten Änderungsanträgen an diesem Mittwoch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen werden.
»Uns ist es gelungen, so flexibel und so wenig investitionshemmend wie möglich, die Regelungen der Schuldenbremse umzusetzen«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Steffen Zillich, zu »nd«. Demnach soll die Kreditaufnahme kleinerer Landesunternehmen wie die der Berliner Bäder-Betriebe ebenso von den Regelungen der Schuldenbremse ausgenommen werden wie die größerer Landesbeteiligungen. Zudem will Rot-Rot-Grün der Tendenz aus der Schuldenbremse entgegenwirken, dass Investitionen über öffentlich-private Partnerschaften finanziert werden - deshalb werden die Hürden für solche Regelungen in dem Landesgesetz erhöht.
Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hatte jüngst erklärt, dass Berlin die Voraussetzungen dafür geschaffen habe, »die ab 2020 für die Länder geltenden Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen«.
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