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Wenn bezahlbarer Wohnraum fehlt
Die Zahl der Wohnungslosen ist im vergangenen Jahr laut Schätzungen auf 678 000 Menschen gestiegen
Die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland ist im vergangenen Jahr gestiegen. Dies geht aus Schätzungen hervor, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) am Montag in Berlin veröffentlichte. Demnach waren im Laufe des vergangenen Jahres rund 678 000 Menschen durchgehend oder zeitweilig ohne eigene Wohnung. Gegenüber 2017 bedeutet dies eine Steigerung um 4,2 Prozent. Mit 441 000 Menschen sind anerkannte Flüchtlinge die größte Gruppe unter den Wohnungslosen.
Als wohnungslos gilt ein Haushalt, der über keinen vertraglich gesicherten eigenen Wohnraum verfügt. Den harten Kern der Obdachlosen, die ganz oder zeitweilig auf der Straße leben, schätzt die BAGW auf 41 000. Darunter befinden sich zunehmend Migranten aus ost- und südosteuropäischen EU-Ländern, deren Anteil an der Straßenobdachlosigkeit vor allem in den Großstädten auf 50 Prozent und mehr geschätzt wird. Dieser Betroffenengruppe ist der Zugang zu öffentlichen Unterstützungsleistungen weitgehend verwehrt.
Das Gros der Wohnungslosen ist in kommunalen und in freier Trägerschaft befindlichen Übergangseinrichtungen untergebracht. Bei Flüchtlingen sind dies vor allem Sammel- und Gemeinschaftsunterkünfte. In die Schätzung einbezogen wurde eine »Grauzone« von zehn Prozent, da viele Betroffene sich mittels Aufenthalten bei wechselnden Bekannten durchschlagen, ohne offiziell als wohnungslos registriert zu sein. Allerdings gehen viele Experten davon aus, dass sich wesentlich mehr Menschen in dieser Grauzone befinden. Eine umfassende bundesweite Wohnungslosenstatistik, wie sie von Sozialverbänden seit langer Zeit gefordert wird, soll jetzt per Gesetz auf den Weg gebracht werden. Sie wird aber vermutlich frühestens 2022 vorliegen.
Aus den Daten geht ferner hervor, dass der Anteil von Frauen (27 Prozent) sowie Kindern und Jugendlichen (acht Prozent) an den registrierten Wohnungslosen erneut leicht gestiegen ist, wobei für Flüchtlinge keine Zahlen vorliegen. An den Gründen für die stetig wachsende Wohnungslosigkeit hat sich laut BAGW-Geschäftsführerin Werena Rosenke wenig geändert: Es fehle vor allem »an bezahlbarem Wohnraum für Menschen im Niedrigeinkommensbereich, für Bezieher von Transferleistungen und für anerkannte Flüchtlinge«, erklärte sie. Besonders für Alleinerziehende in Großstädten bestehe ein hohes Risiko, regulären Wohnraum durch steigende Mieten zu verlieren und keine Chance zu haben, adäquaten Ersatz zu finden. Mit Sorge beobachte man auch die allmählich anschwellende Welle der Altersarmut, von der »die Generation der Billigjobber, der Soloselbstständigen und anderer prekär beschäftigten Menschen« in bislang unvorstellbarem Ausmaß betroffen sein werde.
Rosenke fordert vom Bund vor allem verstärkte Anstrengungen beim Bau von geförderten Wohnungen: »Benötigt werden pro Jahr 80 000 bis 100 000 neue Sozialwohnungen. Doch neu gebaut wurden 2017 nur 27 000.« Das seien deutlich weniger, als in diesem Jahr aus der Sozialbindung gefallen seien, der Bestand an Sozialwohnungen sei also weiter geschrumpft.
Vor allem gelte es auch, die Prävention zu stärken, so die BAGW-Vorsitzende Karin Kühn. »In jede Kommune und jeden Landkreis gehört eine Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungsverlusten.« Die Kompetenzen zum schnellen Handeln bei gefährdeten Mietverhältnissen müssten an einer Stelle gebündelt werden und die Fachstelle für alle betroffenen Haushalte zuständig sein. Das umfasst unter anderem aufsuchende Beratungsarbeit, Verhandlungen mit Vermietern, dem Jobcenter und Sozialhilfeträgern bis hin zur kontinuierlichen Akquise von Wohnungen für ein geschütztes Marktsegment. Zwar wurde dieses Fachstellenkonzept bereits in den 1980er Jahren entwickelt und in einigen Städten wie in Karlsruhe erfolgreich umgesetzt. Doch oftmals herrscht nach wie vor ein Kompetenzwirrwarr zwischen kommunalen Behörden, Jobcentern und freien Trägern - zulasten der Betroffenen.
Nötig seien aber auch neue gesetzliche Regelungen, betonte Rosenke. Zum einen müsse die Mietschuldenübernahme bei drohendem Wohnungsverlust als Leistungsgewährung in allen Bereichen der Sozialgesetzgebung verankert werden. Zum anderen müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass nach der Begleichung von Mietschulden nicht nur die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gegenstandslos wird, sondern auch eine in vielen Fällen erklärte ordentliche Kündigung. Ferner müssten die Kommunen Spielräume erhalten, um zur Vermeidung beziehungsweise Beendigung von Wohnungslosigkeit deutlich über die Grenzen der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft hinausgehen zu können.
Diese Forderungen stehen auch im Mittelpunkt der am Montag in Berlin eröffneten, dreitägigen Jahrestagung der BAGW. Und mit warmen Grußworten der dort zahlreich auftretenden Politprominenz werden sich die rund 1000 Teilnehmer bestimmt nicht zufriedengeben.
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