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Justiz deckt Mörder in Uniform
Vor 15 Jahren starb Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle. Gedenkaktionen geplant
»Oury Jalloh - das war Mord«. Seit vielen Jahren ist dieser Satz auf Transparenten zu lesen. Jedes Jahr im Januar ruft die Initiative im Gedenken an den im Dessauer Polizeigewahrsam ums Leben gekommenen Asylbewerber aus Sierra Leone an seinem Todestag zu Gedenkdemonstrationen in der Stadt in Sachsen-Anhalt auf. So auch an diesem Dienstag, an dem es genau 15 Jahre her ist, dass der 36-Jährige, an Händen und Füßen an eine feuerfeste Matratze gefesselt, innerhalb kürzester Zeit verbrannte. Das Bündnis »Break the silence« hat eine Gedenkveranstaltung am Polizeirevier und eine Demo am Nachmittag angemeldet.
Eine im Oktober 2019 veröffentlichte Expertise bestätigt die Aussagen anderer Gutachter, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers bewusstlos, möglicherweise sogar tot war. Genau deshalb hatte der leitende Oberstaatsanwalt in Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, im April 2017 für neue Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen Mordes zum Zwecke der Vertuschung vorhergehender Straftaten plädiert. Zudem forderte er, die Generalbundesanwaltschaft solle die Untersuchung übernehmen.
Doch die Staatsanwaltschaft Halle zog Bittmann von dem Fall ab, im Herbst 2017 entschied sie, die Ermittlungen einzustellen. Im Oktober 2019 schließlich wies das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg einen vom Bruder des Toten, Mamadou Saliou Diallo, und seiner Anwältin Gabriele Heinecke eingereichten Antrag auf Klageerzwingung ab. Dies, obwohl dem Gericht das neue Gutachten eines Teams um den Radiologen Boris Bodelle vorlag. Darin waren die Fachleute zu dem Schluss gekommen, dass Jalloh wenige Stunden vor seinem Tod schwere Verletzungen zugefügt wurden (»nd« berichtete).
Gegen den Beschluss des OLG hat Rechtsanwältin Beate Böhler im Namen von Diallo am 25. November Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Diese und die vorangegangenen Entscheidungen von sachsen-anhaltinischen Justizbehörden stellten eine Verletzung des Grundrechts der Angehörigen auf »effektive Strafverfolgung« dar, hatte Böhler dazu erklärt. Die bisherigen Ermittlungen seien voreingenommen und lückenhaft gewesen und hätten »ausschließlich der Bestätigung der Selbstentzündungsthese« gedient. Dabei sei diese durch viele »Beweisergebnisse« widerlegt. Aufgrund der neuen Erkenntnisse von Bodelle und Kollegen müsse ein hinreichender Tatverdacht »gegen den Beamten S. wegen gemeinschaftlich mit dem Beamten M. begangenen Mordes aus Verdeckungsabsicht« anerkannt werden. Der Fall müsse daher an eine andere Staatsanwaltschaft zurückverwiesen werden.
Der Dienstgruppenleiter Andreas S. war allerdings 2012 im zweiten Prozess in dem Fall vorm Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro wegen »fahrlässiger Tötung durch Unterlassen«, also durch Ignorieren des Feueralarms, verurteilt worden.
Henriette Quade, Abgeordnete der LINKEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, erwartet unterdessen nicht, dass das Verfassungsgericht im Sinne der Beschwerdeführer entscheiden wird. Sie hoffe aber, dass Karlsruhe »den Weg für den Gang zum Europäischen Gerichtshof« frei macht, sagte sie dem »nd« am Montag.
In Magdeburg werden derweil in diesem Monat die vom Landtag bereits Mitte 2018 eingesetzten Sachverständigen Jerzy Montag und Manfred Nötzel ihre Untersuchungen in dem Fall aufnehmen und voraussichtlich Mitte des Jahres einen Bericht abliefern. Von dem Report erwartet Quade indes wenig neue Erkenntnisse. Die LINKE hatte die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beantragt. Ein solches Gremium hätte sehr viel weiter gehende Befugnisse gehabt als die beiden Sonderermittler, so Quade: »Ihr Untersuchungsauftrag umfasst bei weitem nicht alle Fragen, die zu stellen wären.« Die AfD hatte gegen einen Untersuchungsausschuss gestimmt, die Regierungsparteien CDU, SPD und Grüne enthielten sich.
Der ehemalige Grünen-Politiker Montag und der frühere Münchner Generalstaatsanwalt Nötzel sollen den Rechtsausschuss des Landtags bei der Begutachtung der Jalloh-Akten unterstützen sowie Fehler und Verstöße gegen Vorschriften durch Polizisten und Justizbeamte ermitteln, die sie dafür auch befragen dürfen.
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