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Die »Judensau« von Wittenberg geht wieder vor Gericht

Michael Dietrich Düllmann fordert von der Stadtkirche St. Marien eine Schmähdarstellung von Juden zu entfernen

  • Lesedauer: 4 Min.

Wittenberg. Als »Mutterkirche der Reformation« hat die Stadtkirchengemeinde in Wittenberg ein reiches Erbe angetreten. Doch zu diesem Erbe der einstigen Predigtkirche des Reformators Martin Luther (1483-1546) gehört auch eine sehr verstörende Schmähdarstellung aus dem 13. Jahrhundert an der Fassade des Gotteshauses: eine »Judensau«. Seit Jahrzehnten wird der Umgang mit diesem relativ unscheinbaren, aber in der historischen Bedeutung und Aussage doch größeren Sandsteinrelief thematisiert. Vor dem Hintergrund einer Zunahme des Antisemitismus im Land häuften sich zuletzt die Stimmen, die sich klar für eine Abnahme der Plastik aussprechen.

Am Dienstag wird nun das Oberlandesgericht in einem Berufungsprozess die Frage klären müssen, ob das Sandsteinrelief entfernt werden muss. Der Kläger, Michael Dietrich Düllmann, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, fühlt sich von dem Relief beleidigt und verlangt die Abnahme der Plastik. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Dessau-Roßlau im Mai 2019 seine Klage abgewiesen. Das Relief sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich nicht unkommentiert an der Stadtkirche, hieß es. Den Tatbestand der Beleidigung sah das Gericht nicht als erfüllt an. Die Schmähplastik verbleibt somit vorerst Bestandteil des Gotteshauses.

Das Relief an der Stadtkirche St. Marien ist als »Judensau« weithin bekannt, ein Schimpfwort an sich. In der Debatte ist auch von »Luthersau« die Rede, wegen einer nachträglich ergänzten Inschrift, die Bezug nimmt auf eine antisemitische Schrift Luthers. Die Plastik, in einigen Metern Höhe an der Fassade, zeigt eine Sau, an deren Zitzen Menschen saugen, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Schweine gelten im Judentum als unrein. Mit solchen Darstellungen sollten Juden im Mittelalter davon abgeschreckt werden, sich in der Stadt niederzulassen. Ähnliche Spottplastiken finden sich an mehreren Dutzend weiteren Kirchen in Deutschland. Die Stadtkirche der Lutherstadt Wittenberg steht nicht zuletzt wegen ihrer Bedeutung besonders im Fokus.

Lesen Sie hier den Hintergrund: Landgericht verhandelt zu Wittenberger »Judensau«. Mitglied der jüdischen Gemeinde Berlin klagt auf Entfernung von antisemitischer Skulptur.

Die Stadtkirchengemeinde als Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden und zum Unesco-Welterbe gehörenden Stadtkirche hatte sich bereits in den 1980er Jahren umfassend mit der Plastik befasst und sich damals für den Verbleib an der Fassade entschieden. Es wurde damals eine »Stätte der Mahnung« vor der Südfassade der Kirche eingerichtet: eine Gedenktafel, eine Hinweistafel und eine Zeder als Symbol des Friedens sollen die Schmähplastik einordnen und zeigen, dass sich die Gemeinde klar von Antisemitismus und Antijudaismus distanziert habe.

Ein Modell, das aus Sicht des Landesbischofs der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, heute aber nicht mehr funktioniert. Er plädiert für die Abnahme der Schandplastik und für ein neues Denkmal vor Ort, aber eben nicht dafür, dass die »Luthersau« im Museum verschwindet. Mit Blick auf die juristische Auseinandersetzung sagt Kramer: »Wir können Erinnerungsfragen nicht juristisch klären.« Auch der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sprach sich für die Entfernung der umstrittenen Sau-Plastik aus.

»Niemand in der Stadtkirchengemeinde ist glücklich über dieses Erbe«, sagt Stadtkirchenpfarrer Johannes Block, der sich in der Position sieht, die Entscheidung des Gemeindekirchenrates zum Erhalt der »Wittenberger Judensau« am Originalort immer wieder erläutern und verteidigen zu müssen. Durch die gerichtliche Auseinandersetzung scheinen sich die Fronten auch verhärtet zu haben, beobachtet Block.

Auch er möchte eine Weiterentwicklung der Gedenkkultur vor Ort, mehr Versöhnung und den Blick nach vorn schärfen. Nun müsse aber zunächst abgewartet werden, wie das Oberlandesgericht Naumburg entscheidet. Ein Urteil wird am Dienstag noch nicht erwartet. Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahren werden die Gespräche zum Umgang mit dem schwierigen Erbe wohl weitergehen. epd/nd

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