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  • Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Ein stumpfes Schwert

Rainer Balcerowiak über Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt und die Schwächen des Antidiskriminierungsgesetzes

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 1 Min.

Für viele Menschen nichtdeutscher Herkunft oder mit »fremdartigem« Aussehen ist Diskriminierung Alltag. Und das beileibe nicht nur auf dem Wohnungsmarkt. Zwar gibt es in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz, doch in der Praxis erweist es sich als ziemlich stumpfes Schwert. Wenn ein Anbieter bestimmte Gruppen nicht offen als Mieter ausschließt, dürfte der Nachweis einer konkreten Benachteiligung aufgrund von Hautfarbe, Religion oder Herkunft schwer zu führen sein.

Die Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind nach Präzisierungen des Gesetzes richtig. Doch sie greifen zu kurz. Denn letztlich ist es Aufgabe der Wohnungspolitik, für ein ausreichendes Angebot an Unterkünften und für einen ordnungsrechtlichen Rahmen bei deren Vergabe zu sorgen. Wenigstens bei belegungsgebundenen Wohnungen und in kommunalen Beständen müssen die Belange besonders benachteiligter Gruppen berücksichtigt werden. In erster Linie betrifft das soziale Fragen, denn die größte Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist es, wenn man keine bezahlbare Bleibe finden kann. Doch solange große Teile der Gesellschaft von Fremdenangst bis hin zu offenem Rassismus geprägt sind, müssen auch andere Kriterien beachtet werden.

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