Moped-Fahrerlaubnis mit 15
Erfolgreiche Modellversuche
Mit diesem Führerschein dürfen Kleinkrafträder, Roller und Quads bis 45 km/h und bis 50 Kubikzentimeter Hubraum oder bis 4 Kilowatt (kW) bei Elektromotoren gefahren werden. Die Fahrerlaubnis ist auf das jeweilige Bundesland begrenzt.
Eine Ausnahme machten bisher die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die seit 2013 im Rahmen des Modellversuchs AM15 die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre erprobten.
Auch die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Mobilität der Jugendlichen wurde untersucht. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern schlossen sich 2017 dem Modellversuch an. »Der Modellversuch zeigte ein hohes Interesse von Jugendlichen am Moped-Führerschein mit 15. Vor allem in ländlichen Regionen erfreut er sich großer Beliebtheit«, sagt Dr. Andreas Schmidt, Leiter des Fahrerlaubniswesens bei DEKRA. 99 Prozent der Teilnehmer würden auch ihren Freunden empfehlen, ab 15 Jahren die Moped-Fahrerlaubnis zu erwerben. Gründe dafür sind die verbesserte Mobilität, der Fahrspaß sowie das Sammeln von Fahrpraxis.
»Der Modellversuch machte auch deutlich, dass sich das auf 15 Jahre verringerte Mindestalter aufgrund professioneller Ausbildung und Prüfung nicht nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirkt«, hebt der DEKRA-Experte Dr. Schmidt hervor. »Vor allem die zusätzliche Fahrpraxis von 2000 bis zu 5000 Kilometer bereitet die Jugendlichen ausgezeichnet auf eine Karriere als sicherer Kraftfahrer vor - nach dem Motto: Früh übt sich, wer ein Meister werden will.« DEKRA Info/nd
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