Forderungen an die Politik nach Hanau

Was Politik und Behörden nach den rechtsextremistischen Morden dringend tun müssen

  • Daniela Dahn
  • Lesedauer: 7 Min.

Die Opfer von Hanau sind beerdigt. Der Schmerz ist nicht zu vergraben. Die Angst vor dem braunen Virus ist durch keine Ausgangssperre aufzuhalten. Bundespräsident Steinmeier sprach nach den Anschlägen davon, man müsse jetzt »dem Hass die Stirn bieten«. Wessen Stirn? Damit es nicht die des nächsten Opfers sein wird, hat die Zivilgesellschaft mit spontanen Solidaritätsbekundungen reagiert und den Protest auf die Straße getragen.

Die regierenden Politiker haben ihren rituellen Trauerbekundungen keine praktischen Konsequenzen folgen lassen, obwohl dafür vor dem Pandemienotstand noch Zeit gewesen wäre. Sie haben offenbar nicht das Bewusstsein davon, wie tief einzelne staatliche Bereiche selbst Teil des Problems sind. Und damit für derart rassistische Angriffe mitverantwortlich. Die Hanauerin Newroz Duman vom Aktionsbündnis »We’ll come united« hat in ihrer Trauer ein »Programm der Entnazifizierung« erbeten, in Behörden, Schulen, Ämtern, Parteien und Parlamenten. Auch diese Einrichtungen haben auf die dringliche Bitte bisher nicht reagiert. Sie erlaubt aber keinen Aufschub bis zur Gesundung der Nation - auf eine »Herdenimmunität« gegen rechts kann nicht gehofft werden. Daher seien hier erste konkrete Forderungen umrissen, die jederzeit zu ergänzen sind.

Daniela Dahn

Daniela Dahn ist Journalistin und Schriftstellerin. Sie wurde 1949 in Berlin geboren und war 1989 eine der Mitbegründerinnen der DDR-Oppositionsgruppe Demokratischer Aufbruch, zog sich aber nach deren Annäherung an die CDU aus der Gruppe zurück. In jüngster Vergangenheit engagierte sie sich für den Schutz der Bürgerrechte in der Bundesrepublik und in der Bewegung »Aufstehen«. Zuletzt erschien bei Rowohlt ihr Buch »Der Schnee von gestern ist die Sintflut von heute. Die Einheit - eine Abrechnung«.

1. Reform des Geheimdienstes. Selbst auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird der Rechtsextremismus bis heute verharmlost. »Geistige Brandstifter« sind dort nur Linksextreme. Sie wollen angeblich die Freiheitlich Demokratische Grundordnung gänzlich beseitigen, die Rechten nur »wesentliche Kontrollelemente«. Die von der Amadeu Antonio Stiftung genannten 208 Todesopfer durch rechte Gewalt seit 1990 werden bis auf die unumgängliche Erwähnung der NSU-Urteile verschwiegen, während Linksextremisten eine beabsichtigte »Radikalisierung der Massen« unterstellt wird, die den »möglichen Tod von Menschen« billigend in Kauf nimmt. Auch wenn es im Vergleichszeitraum, soweit bekannt, kein einziges Tötungsdelikt durch linke Extreme gegeben hat.

Das Rechtsextremismus-Potenzial der AfD wird mit keinem Wort erwähnt. Wenn sich der radikale Flügel zum Schutz vor Beobachtung in die Gesamtpartei zurückzieht, muss zwangsläufig diese beobachtet werden. Schluss stattdessen mit Politikberatung für Faschisten, mit Geld für und Schutz von V-Leuten, die die Szene unter dem Vorwand des Aushorchens erst aufbauen, ermutigen, bewaffnen und stabilisieren. Aufhebung der bis zu 120 Jahren Sperrfrist für Akten über rechtsextreme Straftaten, die selbst der Bundesanwaltschaft verunmöglicht, Akteneinsicht zu nehmen. Was einem Bruch des Legalitätsprinzips gleichkommt.

2. Rechtsextreme Netzwerke in der Polizei sind offenzulegen, Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten gegen rechte Demos ist strafrechtlich zu verfolgen. Linke dürfen mit der Blockade von Rechtsextremen nicht ein größeres Risiko eingehen als Rechte mit der Blockade der Zivilgesellschaft. Reaktion auf die Forderung des BKA, die Veröffentlichung von Feindes- und Todeslisten im Netz schärfer zu ahnden.

3. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind ein dynamischer Prozess. Die Judikative muss, auch durch Hinweise aus der Exekutive, einschlägige Gesetze überprüfen, ob sie noch hinreichenden Schutz vor tödlichem Rechtsextremismus bieten. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Wird der Verlauf der sensiblen Trennlinie zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung noch der gebotenen Gefahrenabwehr gerecht? Ein Kasuistik-Diskurs sollte vermeiden, dass bei engerer Grenzziehung auch nichtextremistische Freiräume verloren gehen.

Müssen Parolen, die verbrecherische Organisationen verherrlichen, wie »Ruhm und Ehre der Waffen-SS«, erlaubt sein? Ist es hinnehmbar, dass ein NPD-Wahlplakat mit der Aufschrift STOPPT DIE INVASION: MIGRATION TÖTET! nicht als Volksverhetzung gilt? Warum ist niemand von dem Mob, der z.B. in Rostock-Lichtenhagen unter Mitwirkung von V-Leuten Asylbewerberheime angezündet hat, bestraft worden? Stattdessen wurden die Asylgesetze verschärft.

Haben sich Gesetze bewährt, die Privatpersonen weitgehend ungeprüft nicht nur den Besitz, sondern auch die Aufbewahrung von Waffen erlauben, statt diese grundsätzlich in gut gesicherten Gemeinschaftseinrichtungen zu verwahren?

4. Eine immer wieder abgelehnte Antifaschismus-Klausel gehört ins Grundgesetz. Eine Staatszielbestimmung gäbe den Parlamentariern eine ganz andere gesetzgeberische Kraft. Die Wiederbelebung von NS-Ideologie wäre verfassungswidrig. Zudem sind die gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung zu novellieren. Bürgerbewegungen wie Attac oder Campact dürfen nicht durch finanzielles und moralisches Trockenlegen von demokratischen Mitbestimmungsinitiativen abgehalten werden. Besonders kontraproduktiv angesichts der Bedrohung von Rechts ist, dass der Vereinigung der Nazi-Verfolgten VVN-BdA vom Berliner SPD-Finanzsenator die Nützlichkeit für die Gemeinschaft aberkannt wurde. Und das mit kritikloser Übernahme der rein statistischen Begründung des bayrischen Verfassungsschutzes, es seien unverhältnismäßig viele Kommunisten in dem Verein. Selber schuld, wer verfolgt worden ist. Im notorischen Antikommunismus dürfen nicht weiterhin ungebrochen NS-Überzeugungen fortleben.

5. Aberkennung der Titel von Ehrendoktoren mit belasteter NS-Vergangenheit. Wie die des ersten Ehrendoktors der Humboldt-Universität nach der Wende, Wilhelm Krelle. Seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS, untermalt mit belegten Äußerungen über die glühende Anhängerschaft zur »Idee unseres Führers« von »unserem Großgermanischen Reich«, gilt mit der Ehre eines Akademikers - im Gegensatz zu schlichten Plagiatsvorwürfen - als vereinbar. Diesem radikal-antikommunistischen Ökonomen war diese Ehrerweisung in der alten Bundesrepublik zuvor schon fünfmal bezeugt worden.

6. Die staatliche Traditionspflege muss erstmalig in der Bundesrepublik mit allen NS-Hinterlassenschaften brechen. Nicht einmal die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen kam gegen das eingerostete Heldenbild der Armee an. Der wohl bekannteste deutsche Soldat des völkermordenden Zweiten Weltkrieg, der umstrittene Heerführer Erwin Rommel - Teilnehmer am Polen-Feldzug und Kommandant der Truppen zur Abwehr der Alliierten in der Normandie, Führer des deutschen Afrikakorps, von Goebbels als Wüstenfuchs ikonisiert, der nach der verlorenen Schlacht von El Alamein unzählige totbringende Tellerminen im ägyptischen Sand hinterließ - gilt immer noch als ehrenwerter Namensgeber für zwei Kasernen und 13 öffentliche Straßen. Auch weil ihm später eine Widerstandslegende angedichtet wurde, die er selbst bestritt. Die Forschung hat ihn längst als willfähriges Werkzeug im Dienst des Völkermordes entlarvt.

Wie auch den ihm untergebenen Generalleutnant Hans Speidel, der in Frankreich mitverantwortlich war für Geiselerschießungen, Verfolgung von Juden und Résistance-Kämpfern und deshalb auf Druck von Charles de Gaulle 1963 seine Nato-Funktionen aufgeben musste. Er widmete sich fortan der Legende von der sauberen Wehrmacht und wird bis heute mit einem Kasernennamen belohnt.

Der Namensgeber des Bundeswehr-Luftwaffengeschwaders Steinhoff - ein Jagdflieger, wurde mit 152 Abschüssen allein an der Ostfront zum Helden. In einem Angriff, der von Anfang an als Raub-, Rasse- und Vernichtungskrieg geführt wurde. Später erwies Steinhoff als Aufsichtsratschef des Rüstungskonzerns Dornier der Nato gute Dienste. Derartige Verquickungen dürfen die Entnazifizierung nicht mehr blockieren.

7. Schluss mit SS-Zusatz-Renten. Angehörige von Organisationen, die in Nürnberg als verbrecherische Organisationen eingestuft wurden, erhalten nach wie vor auf der Grundlage eines verstaubten Führerbefehls Geld vom Steuerzahler. Dazu gehören insbesondere die freiwilligen Legionäre der Waffen-SS im Baltikum. Diese Zahlungen erfolgen ohne Einzelfallprüfung, ob die Empfänger an der Ermordung von über 300 000 Juden in Litauen und Lettland beteiligt waren. Der jüngsten Empörung belgischer Parlamentarier, Deutschland möge auch die Zahlungen an letzte Überlebende ihrer Waffen-SS-Leute offenlegen, ist durch Streichung der vermeintlichen Ansprüche nachzukommen. Bei der Aberkennung der DDR-Ehrenrenten für Kämpfer gegen den Faschismus ging es ganz schnell.

8. Ehrliche Bilanz des »Krieges gegen den Terror« und dessen Anteil an antimuslimischem Rassismus. Unterbindung völkerrechtswidriger Aktionen, insbesondere durch Drohnen von der Militärbasis Ramstein. Rechenschaftspflicht der Regierung über die Bekämpfung von Fluchtursachen einerseits und Ausschöpfung aller Kapazitäten eines menschlichen Umgangs mit Kriegsflüchtlingen und verfolgten Asylanten andererseits. Umbenennung von Straßennahmen aus der Kolonialzeit mit rassistischem Hintergrund.

9. Der Kampf gegen Rassismus kann neben einer konsequenten Politik nur mit einer solidarischen Gemeinwohlökonomie gewonnen werden. Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor Europas, speziell im Osten. Existenz- und Absturzängste bis weit in die Mittelschicht vergiften das Miteinander. Wie zu befürchten ist, wird der pandemische Absturz der Wirtschaft weiter von unten nach oben umverteilen. Es fehlen deutliche Signale in Richtung Besteuerung der sechs Billionen Euro Privatvermögen.

Wichtig ist nicht nur soziale Absicherung, sondern auch Anerkennung. Wenn in Erwartung weiterer Roboter jeder gebraucht werden soll, ist weitere Arbeitszeitverkürzung eine lebenswerte Chance. Wohnungen dürfen kein Profit- und Spekulationsobjekt sein. Eine Verharmlosung der Klimakatastrophe verbietet sich, nicht nur weil sie den Rechten zum Munde redet. Das Nachdenken über andere Wirtschaftsmechanismen ist vom Grundgesetz gedeckt und daher kein Grund für Extremismusvorwürfe.

10. Parteien dürfen Rechten nicht die Diskurshoheit überlassen, die Themensetzung. Bürger, die politisch beachtet werden wollen, dürfen nicht die Erfahrung machen, auf die AfD angewiesen zu sein.

Wenn die angesprochenen Institutionen nicht beabsichtigen, auf die Forderungen einzugehen, haben sie die Pflicht, dies vor der Öffentlichkeit zu begründen.

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