Anhaltende Mängelverwaltung

Stefan Otto über nicht ausreichende Mittel für die Kinderbetreuung

Vordergründig ging es bei dem Streit zwischen der SPD in Baden-Württemberg und der grün-schwarzen Landesregierung um den Einfluss der direkten Demokratie. Die oppositionellen Sozialdemokraten wollten ein Volksbegehren initiieren, um die Kita-Gebühren abzuschaffen. Die Landesregierung lehnte dies ab und bekam vor dem Landesverfassungsgericht recht. Die Klage der SPD wurde abgewiesen. Volksbegehren dürfen sich nicht gegen Abgabengesetze richten, hieß es.

Nach dem durchaus erwartbaren Urteil kündigte die SPD an, weiter für die Gebührenfreiheit einzutreten. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern stellt die Kretschmann-Regierung diese nicht zur Diskussion. Mittel aus dem »Gute-Kita-Gesetz« der Bundesregierung sollen ausschließlich in die Verbesserung der Betreuung fließen. Leitungszeit soll in den Einrichtungen gewährt und Fachkräfte sollen ausgebildet werden, um die Kita-Kapazitäten weiter ausbauen zu können.

In fast allen Ländern gibt es Konflikte um die Nutzung der Gelder. Auch das war vorhersehbar. Zwei Milliarden Euro pro Jahr wird die Bundesregierung 2020 und 2021 ausgeben. Das klingt großzügig, wird aber die vielen Mängel, die der hastige Kita-Ausbau mit sich gebracht hat, nicht beheben. Dafür bräuchte es weitaus größere Anstrengungen.

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