Weltweite Reisewarnung bis 14. Juni

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Verlängerung der Reisewarnung wird damit begründet, dass in den nächsten Wochen keine normalen Reisen ins Ausland möglich seien, da weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luftverkehr und weltweiten Einreisesperren oder Quarantäneregelungen zu rechnen ist.

Der neue Termin schließt nun Pfingsten und die Pfingstferien in Sachsen-Anhalt mit ein: Verbraucher können nun bereits gebuchte Pauschalreisen ins Ausland für einen Reisezeitraum bis zum 14. Juni unter Berufung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände und die vorliegende Reisewarnung kostenfrei stornieren. Diese Umstände berechtigen Verbraucher und Reiseveranstalter zum Rücktritt vom Reisevertrag.

Bayern das gefragteste Urlaubsziel im Inland

Die Deutschen beginnen längst wieder für den Sommerurlaub 2020 zu planen und suchen dabei nach Zielen im Inland. Nach einer Auswertung der Anrufe auf der Hotelplattform der thematica GbmH ist das Bundesland Bayern besonders beliebt. Rund 49 Prozent der Suchanfragen betreffen den Freistaat. Dahinter folgen Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Im Vergleich dazu die Suchanfragen der Deutschen nach Hotels im Ausland: Das Interesse an Österreich (minus 78 Prozent) und der Schweiz (minus 68 Prozent) ist enorm gesunken, allerdings nicht so stark wie jenes an Italien (minus 93 Prozent).

Deutsche Urlauber favorisieren in diesem Jahr folgende Bundesländer:

  1. Bayern: 49 Prozent der Suchanfragen (Vorjahr 31 Prozent).
  2. Mecklenburg-Vorpommern: 15 Prozent der Suchanfragen (Vorjahr 14 Prozent)
  3. Baden-Württemberg: 6 Prozent der Suchanfragen (Vorjahr 7 Prozent).
  4. Schleswig-Holstein: 5 Prozent der Suchanfragen (Vorjahr 5 Prozent).
  5. Nordrhein-Westfalen: 4 Prozent der Suchanfragen (Vorjahr 5 Prozent).

Auf regionaler Ebene werden vor allem Unterkünfte im Allgäu, am Bodensee, im Schwarzwald, an der Ostsee und Nordsee gesucht. Auch Rügen, Usedom oder das Weserbergland werden relativ stark nachgefragt. nd

Wer Reisepläne hat, seine Buchung nun kostenfrei absagt oder umdisponieren möchte, sollte sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Den Reisepreis müssen Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung erstatten. Einen Gutschein muss der Verbraucher nicht akzeptieren.

Schwieriger ist es für den Individualreisenden, der keine Pauschalreise sondern beispielsweise eine Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer gebucht hat. Hier kommt es auf die einzeln abgeschlossenen Verträge an. Falls dafür deutsches Recht gilt, ist eine Rückforderung bereits gezahlter Beträge möglich. Wurden Leistungen jedoch direkt im Reiseland gebucht, bleibt nur die Nachfrage beim jeweiligen Vertragspartner nach den Rücktrittskonditionen oder möglichen Kulanzregelungen. Neben den vertraglichen Regelungen gilt unter Umständen auch das Mietrecht des Landes, in dem sich das Mietobjekt befindet.

Wegen der großen Beratungsnachfrage hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Hotline mit der Telefonnummer (0345) 29 80 363 mit einem zusätzlichen kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Experten geben Auskunft für alle Anfragen zu Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Verträgen für Reisen und aus dem Freizeitbereich.

Darüber hinaus können Verbraucher auch direkt das Verbrauchertelefon unter (0900) 177 57 70 (1 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) anrufen. vzsa/nd

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