Löhne drücken per Vertrag

Nicht nur in der Fleischindustrie sind Werkverträge ein Übel

Es ist nichts Bedenkliches daran: Wer sein Bad fliesen will, beauftragt einen Handwerker. Der kommt mit Kelle und Mörtel vorbei und am Ende ist das Werk vollbracht. Oder eine Firma, die sich von einer Werbeagentur die Website neu gestalten lässt: Wie viele Leute wie viele Stunden daran sitzen, entscheidet die Agentur. Gegen Werkverträge an sich ist nichts einzuwenden: Die Auftragnehmer erstellen selbstständig in eigener Verantwortung konkrete »Werke« für unterschiedliche Auftraggeber. Oftmals sind es hochqualifizierte Spezialisten, die die Firmen nicht dauerhaft benötigen und deshalb auch nicht fest anstellen wollen, weshalb ein generelles Verbot sämtlicher Werkverträge, überzogen wäre. Werkverträge ermöglichen es Unternehmen, »Leistungen, die sie aus Zeit-, Kapazitäts- oder Know-how-Gründen nicht selbst erbringen können, fremd zu beziehen«, hält Katrin Vitols in einer Studie für die Böckler-Stiftung von April 2019 fest,ein Jahr bevor Werkverträge wegen der menschenunwürdigen Bedingungen in der Fleischindustrie in der allgemeinen Öffentlichkeit zum Sinnbild für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse wurden.

Da Gewerkschaften Werkvertragsarbeit schon länger als Problem ansehen, geht Vitols auch schon einen Schritt weiter, wenn sie Handlungsmöglichkeiten diskutiert, den anderen, nämlich bedenklichen Formen von Werkverträgen beizukommen. Denn wenn Zehntausende Menschen in der Fleischindustrie, aber auch auf Werften und Baustellen, in Supermärkten oder der Automobilindustrie auf Werkvertragsbasis arbeiten, hat das mit Arbeitsteilung und Spezialkenntnissen wenig zu tun. Bedenklich sind Werkverträge für Vitols denn auch dann, wenn sie dazu missbraucht werden, Kosten zu senken und Risiken auszulagern, Tarifverträge und Mitbestimmung auszuhebeln.

Der Plan

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das geplante Gesetz zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kernbereich der Fleischbranche bereits im Juli vorlegen, es könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.

Gewerkschaften begrüßen das Verbot. Der Verband der Fleischwirtschaft hat seinen Widerstand offenbar aufgegeben und signalisiert nun Unterstützung. Die Geflügelwirtschaft hält das alleinige Verbot von Werkverträgen für die Fleischwirtschaft hingegen für verfassungswidrig.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält in einer Ausarbeitung für die Linken-Politikerin Jutta Krellmann ein branchenbezogenes Verbot grundsätzlich für verfassungskonform. Als Präzedenzfall führt er das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe an, welches vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden war. Ob der Eingriff gerechtfertigt ist, müsse zudem auch daran gemessen werden, ob zuvor mildere Mittel zur Problembeseitigung nicht gewirkt hätten. Dies sei in der Fleischindustrie der Fall. Für eine abschließende Beurteilung verweist der Dienst auf die Vorlage des konkreten Gesetzentwurfs, gibt dafür jedoch einen Tipp: Ob als Begründung die Eindämmung des Corona-Pandemiegeschehens reicht, sei fraglich. inw

Und diesen Zweck erfüllen sie schon lange: Seit den 70er Jahren wurden in der Bundesrepublik ausländische Arbeitskräfte auf Werkvertragsbasis angeworben, Ende der 80er Jahre schloss die Bundesregierung mit mittel- und osteuropäischen Staaten Werkvertragsabkommen, vor allem, um den Bauboom nach der Wende mit Arbeitskräften abzusichern. Spätestens in diesen Jahren brachten Berichte über eklatante Missstände auf Baustellen Werkverträge in Verruf. Durch die Arbeitsmarktreformen der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, die den Aufbau eines Niedriglohnsektors förderten, schwenkten Unternehmen eine Zeit lang auf eine andere prekäre Beschäftigungsform um: die Leiharbeit. Gleichzeitig brachte die EU-Osterweiterung für die deutsche Wirtschaft neue Möglichkeiten, billige Arbeitskräfte aus Polen, Slowenien, Rumänien oder Bulgarien per Werkvertrag anzustellen. Der Anteil der Werkverträge nahm in dem Maße zu, so haben es Gewerkschaften beobachtet, wie Leiharbeit besser reguliert wird.

Aber auch unabhängig davon gibt es den Trend zur Fremdvergabe seit Jahren: Betriebliche »Randbereiche« wie Kantine, Reinigung, Werkschutz oder Technik wurden ausgegliedert und billiger wieder eingekauft. Insbesondere in Großunternehmen werden zunehmend aber auch Tätigkeiten an Fremdfirmen vergeben, die den Kernbereich der Produktion betreffen. Gewerkschaften zufolge sind das inzwischen 13 Prozent der anfallenden Arbeit. Dann zerlegen Werkvertragsarbeiter in einer Fleischfabrik eben Schweine, füllen in Supermärkten Regale, schweißen Schiffsteile oder montieren Achsen – tun also in einem Betrieb dasselbe wie Stammbeschäftigte, haben aber nicht annähernd deren Sicherheit und Rechte. Sie verdienen weniger und arbeiten länger, sie leben in beengten Unterkünften, müssen auf Arbeitsschutz verzichten. Begünstigt werden diese miserablen Arbeitsbedingungen durch undurchsichtige Subunternehmerketten, in denen Beschäftigte in mehrfacher Abhängigkeit feststecken, aber nie jemand zur Verantwortung gezogen werden kann. Über die Anzahl der Werkvertragsarbeiter in Deutschland ist kaum etwas bekannt. Auf parlamentarische Anfragen der Linken konnte die Bundesregierung jedenfalls keine Angaben machen.

Was man darüber weiß, ist Beobachtungen von Gewerkschaften, Befragungen von Betriebsräten und Medienberichten zu verdanken. Und diese stützen den Verdacht, dass es sich bei Werkvertragsarbeit, die auf dem Betriebsgelände des »Kunden« erbracht wird, vielfach um Etikettenschwindel handelt, genauer um Betrug. Denn wenn Werkvertragsarbeitnehmer in die Arbeitsabläufe des Einsatzbetriebes eingegliedert sind, wenn dieser die Anlagen zur Verfügung stellt und Anweisungen etwa für Mehrarbeit erteilt, dann sind all das Hinweise, dass es sich in Wirklichkeit um verdeckte Leiharbeit handelt. Werkvertragsfirmen sind in dieser Form lediglich Vermittler von Arbeitskräften, ohne jedoch dafür zugelassen zu sein und ohne die damit verknüpften Rechte zu gewähren.
»In der jetzigen Form führen Werkverträge und Leiharbeit zur Spaltung von Belegschaften in den Unternehmen und zu Mehr-Klassen-Gesellschaften in den Betrieben«, so ein Sprecher der IG Metall. Das bedroht auch die Stammbeschäftigten. Nicht nur, weil abgesicherte Arbeitsplätze verdrängt werden, sondern auch, weil die Mitbestimmung in mehrfacher Hinsicht ausgehöhlt wird: Je weniger Stammbeschäftigte, desto kleiner und weniger schlagkräftig der Betriebsrat, selbst wenn insgesamt die Zahl der Beschäftigten in einem Betrieb sogar gestiegen sein sollte. Zugleich sehen sich Betriebsräte mit der ständigen Drohung der Chefs erpresst, Werkvertragsbeziehungen auszuweiten, sollten sie sich irgendwo quer stellen.

In der Fleischindustrie zwingen die unhaltbaren Zustände die Politik nun zum Handeln. Werkverträge, aber auch Leiharbeit sollen im Kernbereich der Fleischbranche verboten werden. Geht es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, »noch in diesem Jahr«. Bereits im Juli will der Minister einen Gesetzentwurf vorlegen. Darauf richten sich die Hoffnungen. Zugleich ist Skepsis angebracht. Mehrere Gesetzesinitiativen reagierten direkt auf die Ausbeutung in der Fleischwirtschaft. Die bisherigen Maßnahmen reichten offenkundig nicht, um Missbrauch tatsächlich zu verhindern. Auch in anderen Branchen gab es gesetzliche Maßnahmen, um das Problem in den Griff zu bekommen. So war das Baugewerbe die erste Branche, in der 1996 ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und Branchenmindestlohn auf alle nach Deutschland entsandten Arbeitskräfte ausgeweitet wurde. Immer fanden Unternehmen Schlupflöcher. So konstatierte die IG Metall auf ihrem Gewerkschaftstag im vergangenen Jahr: »Trotz der gewerkschaftlichen Fortschritte beim Abschluss von Tarifverträgen sowie des Engagements von Betriebsräten konnte diese Entwicklung nicht gestoppt werden.« Besondere Sorgen bereitet der IG Metall der Schiffbau. Rund 48 Prozent aller Beschäftigten arbeiteten hier in unterschiedlichsten Bereichen der Produktion auf Werkvertragsbasis, so ein Sprecher. »Ein Anteil von über 60 Prozent bei einzelnen Unternehmen ist viel zu hoch«, kritisierte die IG Metall Küste im September 2019. Auch die IG BAU sieht trotz gesetzlicher Verbesserungen in den 90er Jahren bis heute Probleme, etwa wenn entsandte Arbeitnehmer als Scheinselbstständige beschäftigt und um den Bau-Mindestlohn gebracht werden.

Hauptproblem ist und bleibt der Mangel an Kontrollen. Und wo sie stattfinden, verhindert ein undurchsichtiges Dickicht von Subunternehmen die Durchsetzung von Rechten. Aus Sicht der Baugewerkschaft wäre daher schon einiges gewonnen, wenn Subunternehmerketten am Bau auf drei, maximal vier Unterverträge begrenzt würden. Auch die Umkehr der Beweislast, wie etwa die Linke sie vorschlägt, hätte Charme: Bei Anhaltspunkten für verdeckte Leiharbeit müsste der Betrieb das Gegenteil beweisen. Der DGB betont die Notwendigkeit von mehr Mitbestimmungsrechten bei Fremdvergabe. Betriebsräte sollen Einfluss nehmen können auf Umfang und Ausgestaltung der Werkverträge – und diese auch ganz verweigern können.

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