Mietendeckel am Ende? - Urteil aus Bayern heizt die Diskussion an

Nach Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs in Bayern ist Mietrecht Sache des Bundes. Was heißt das für linke Wohnungspolitik?

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Berlin. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Bayern nimmt die Diskussion um den umstrittenen Berliner Mietendeckel wieder an Schärfe zu. CDU und FDP sehen das Gesetz vor dem Aus. »Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Deshalb ist auch der vermeintliche Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig«, erklärte der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner am Donnerstag.

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Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, sieht das ähnlich: »Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren.« Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU haben eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch der Verfassungsgerichtshof in Berlin muss sich mit dem Mietendeckel beschäftigen.

Der Verfassungsgerichtshof in Bayern wies das Volksbegehren Mietenstopp am Donnerstag in München ab. Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren seien nur für Landesgesetze zulässig. Hinter dem nun gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren.

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»Die heutige Entscheidung des bayerischen Landesverfassungsgerichts ist für die Initiatoren des dortigen Volksbegehrens bitter. Auf das in Berlin bereits geltende Gesetz zum Mietendeckel hat das Urteil jedoch keine Auswirkungen«, so Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (Linke). »Die Kompetenzfrage kann abschließend nur vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden.« Das Berliner Gesetz unterscheide sich inhaltlich deutlich vom bayerischen Vorschlag. »Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, dass es einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird.«

Auch Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) erklärte, das bayerische Urteil lasse sich nicht direkt auf den Berliner Mietendeckel übertragen. »Dennoch: Berlin muss mit einem Plan B vorbereitet sein, falls der Mietendeckel für unwirksam erklärt wird«, so die Grünen-Politikerin. »Dafür braucht es eine Auffanglösung über einen Mietspiegel, um Mieterinnen und Mieter vor dramatischen Rechtsunsicherheiten zu schützen.«

Caren Lay, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag, forderte: »Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen.« Mieten müssten im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden.

Der Berliner Mieterverein teilte mit, er halte die Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs für falsch. »Die Entscheidung ist im Übrigen kein Präjudiz für das Bundesverfassungsgericht und schon gar nicht für den Berliner Verfassungsgerichtshof«, so dessen Geschäftsführer Reiner Wild.

Dagegen verlangte der wohnungspolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, Christian Gräff, der rot-rot-grüne Senat solle von dem Gesetz Abstand nehmen. Es sei auch in Berlin als verfassungswidrig einzustufen. »Die Schlappe für den Senat in Berlin ist somit vorprogrammiert.« Auch CDU-Landeschef Wegner forderte Konsequenzen: »Der Senat sollte jetzt die Notbremse ziehen und den Mietendeckel bis zur gerichtlichen Klärung aussetzen.«

In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. dpa/nd

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