Normalzustand

Michael Zander über Inklusion und Ausschluss vor und nach Corona

  • Michael Zander
  • Lesedauer: 3 Min.

Die gleichberechtigte soziale Teilhabe chronisch kranker und behinderter Menschen ist als Thema in der Öffentlichkeit zunehmend präsent und wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten auch real erweitert. Doch die Logik der Aussonderung ist keineswegs überwunden. Sie zeigt sich in Gestalt von Sonderschulen, in stationären Einrichtungen am Stadtrand oder in Bauvorschriften, die zahllose Ausnahmen von der Barrierefreiheit zulassen.

Sie manifestiert sich aber auch in den Kontroversen einer Gesellschaft in der Krise. Seit Corona mehren sich Stellungnahmen, in denen, vorsichtig ausgedrückt, leichtfertig über Leben und Tod chronisch kranker und behinderter Menschen gesprochen wird. So forderten etwa die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, ehemals Mitglied des Deutschen Ethikrats, und der Arzt Hugo van Aken in einem Beitrag für die »FAZ«, dass »für jeden einzelnen Heimbewohner geklärt« werde, »ob er im hypothetischen Fall einer schweren Covid-19-Erkrankung in ein Krankenhaus verlegt und intensivmedizinisch behandelt werden wollte«. Autorin und Autor betonen zwar die Freiwilligkeit, legen aber doch einen Verzicht nahe. Der »Tod an einer Lungenentzündung« müsse »nicht in jedem Einzelfall bekämpft« werden. Nicht jeder »Covid-19-Tod« sei eine »unbedingt zu vermeidende Katastrophe«. Ihnen unterläuft ein verstörender Lapsus, wenn sie bedauern, die »Herausforderung« einer »drohenden Durchseuchung vieler Seniorenheime« erhalte zu wenig »Unterstützung«.

Um Leben und Tod geht es auch bei der »Triage«, also der Frage, wem in extremen Notfällen knappe medizinische Ressourcen, etwa Beatmungsplätze, vorrangig zuteil werden sollen. Zu Beginn der Pandemie gab die Deutsche Gesellschaft für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hierzu mit anderen Fachverbänden eine Empfehlung ab, die unter anderem vorsieht, die »Gebrechlichkeit« Erkrankter zu erheben. Erst nach massiver öffentlicher Kritik stellten Vertreter der Fachverbände in einer Mitteilung klar, dass »Grunderkrankungen und Behinderungen kein legitimes Kriterium für Triage-Entscheidungen« seien. Ungeachtet dessen haben neun behinderte Menschen Verfassungsbeschwerde eingelegt. »Der Gesetzgeber«, heißt es dazu auf der Webseite von AbilityWatch, müsse »eine Entscheidung treffen, nach welchen Prinzipien zu knappe Ressourcen« zu verteilen seien. Dazu müsse »er auch Menschen mit Behinderungen und deren Verbände anhören«, und die Betroffenen könnten eine solche Entscheidung verfassungsrechtlich überprüfen lassen.

Dass Ausschluss und Fremdbestimmung auch sonst als politisch diskutabel erscheinen, zeigte sich bereits vor Corona, im August 2019. Damals wurde der Referentenentwurf für ein Gesetz zur so genannten Intensivpflege aus dem von Jens Spahn (CDU) geleiteten Bundesgesundheitsministerium publik. Menschen, die auf Hilfe bei der Beatmung angewiesen sind, wollte man vorschreiben, wo sie zu leben haben: »Außerklinische Intensivpflege« sollte es demnach nur noch in »vollstationären Einrichtungen« geben. Vorgeblich ging es darum, Abrechnungsbetrug und Unterversorgung durch ambulante Pflegedienste zu bekämpfen. Man mache sich das einmal klar: Um vermeintliche oder wirkliche Missstände in der Versorgung zu beseitigen, wollte man die Rechte chronisch kranker Menschen massiv einschränken. Ausschlaggebend dürften allerdings andere Motive gewesen sein. Der Entwurf stellte »Einsparungen in einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag« in Aussicht.

Dass der Bundestag im Juli eine entschärfte Fassung des »Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz« (IPReG) beschlossen hat, ist den Protesten der Betroffenenorganisationen ALS-mobil und AbilityWatch und einem gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen, Linken und FDP zu verdanken. Jetzt sieht das Gesetz vor, dass »berechtigten« Wünschen von Versicherten zu entsprechen sei. Demnach müssen Pflegebedürftige, die nicht in eine stationäre Einrichtung umziehen wollen, eine Zielvereinbarung mit der Krankenkasse abschließen, deren Einhaltung vom Medizinischen Dienst überwacht wird. Betroffene sehen auch darin eine unberechtigte Einschränkung ihrer Freiheit.

»Die Gewalt fängt nicht erst an/ Wenn Kranke getötet werden/ Sie fängt an/ Wenn einer sagt:/ ›Du bist krank:/ Du musst tun was ich sage‹«: Die Zeilen Erich Frieds sind noch heute aktuell. Die darin ausgesprochene Warnung wird auch nach Corona nichts von ihrer Bedeutung verlieren.

Dr. Michael Zander vertritt derzeit eine Professur im Fach Rehabilitationspsychologie an der Hochschule Magdeburg-Stendal.

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