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Finanzierung der ambulanten Krebsberatung nicht gesichert

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) begrüßt den Einstieg der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Regelfinanzierung der ambulanten Krebsberatung als Meilenstein in der Umsetzung des Nationalen Krebsplans.

Doch trotz neuer gesetzlicher Regelungen ist die Finanzierung dieses Bereichs weiterhin unzureichend. Darauf verweist die DKG anlässlich der vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Förderungsgrundsätze für die ambulante Krebsberatung.

Zwar finanziert die GKV rückwirkend zum Jahresanfang 40 Prozent der Kosten der in der Krebsberatung anfallenden Beratungsleistungen. Doch im Erstattungskatalog vorgesehen sind nur Beratungen bei psychischen Belastungen. Kosten für eine umfänglich psychosoziale Beratung, die auch sozialrechtliche Unterstützung ermöglicht, sind hingegen nicht gedeckt.

Die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene gesetzliche Regelung im § 65e des Fünften Sozialgesetzbuches, die diesen Bereich regelt, wird nun rückwirkend mit der Festlegung der Förderkriterien des GKV-Spitzenverbands ab dem 1. Juli umgesetzt.

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