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Bußgeldbescheid anfechten?

  • Lesedauer: 2 Min.

Auskunft gibt der Dresdner Verkehrsanwalt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein:

Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte bei allem Ärger erst einmal ruhig bleiben. Denn die Aussichten, der Strafe zu entgehen oder abzumildern, sind sehr gut. Einer bundesweiten Untersuchung zufolge ist jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft und kann angefochten werden.

Ein Einspruch ist zuallererst immer dann gerechtfertigt, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Betroffene den Verkehrsverstoß nicht begangen haben kann. Ein Anfechtungsgrund liegt auch dann vor, wenn der Bußgeldbescheid nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält oder rein formell nicht den Vorschriften entspricht. Dass kann zum Beispiel die Offenlegung sämtlicher Beweismittel, die Einhaltung von Fristen seitens der Behörde oder die Richtigkeit der Rechtsfolgen betreffen.

Ein Problem ist auch die möglicherweise fehlerhafte Blitzer-Messung. Hier können rein technische Fehler vorliegen oder die Messung durch eine nicht korrekte Aufstellung der Radarfalle verfälscht werden. Mitunter haben die Beweisfotos eine so schlechte Qualität, dass der Fahrer nicht einwandfrei zu identifizierbar ist.

Prinzipiell kann ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen. Die Erfahrungen zeigen eine Erfolgsquote von rund 60 Prozent bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide. Diesen Weg scheuen Mandanten oftmals wegen der hohen Anwaltskosten oder gar Gerichtskosten.

Wenn der Mandant eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch Verkehrsordnungswidrigkeiten abdeckt, werden beide Aufwandspositionen von der Versicherung bezahlt. Im Prinzip muss ein Betroffener abwägen, ob der entstehende finanzielle Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zur drohenden Strafe steht. Wenn es um Punkte und ein Fahrverbot geht, sollte immer ein Anwalt eingeschaltet werden.

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