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Die Mehrwertsteuer sinkt: Was gilt nun aber für frühere Bestellungen?

  • Lesedauer: 2 Min.

Auskunft geben die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (VZSA):

Seit 1. Juli 2020 ist die Mehrwertsteuer gesunken. Geplant ist die Senkung bis zum Jahresende. Discounter übertreffen sich in der Werbung, jeder Cent soll angeblich an Verbraucher weitergegeben werden.

Was beim Lebensmittelverkauf angesichts herrschender Konkurrenz gegenwärtig oft stattfindet, ist für andere Produkte jedoch nicht gesichert. Denn Händler und Unternehmer sind nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuersenkung auch mit Preissenkungen an den Verbraucher weiterzugeben. Der Preisvergleich bleibt also Verbrauchern nicht erspart.

Richtig sparen könnten Verbraucher jedoch bei Weitergabe der Senkung meistens dann, wenn es sich um größere Anschaffungen wie Auto, Möbel, Küche oder größere Handwerkerleistungen handelt. Hier ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung des niedrigeren Steuersatzes der Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder der Zeitpunkt der Durchführung der Werk- oder Dienstleistung. Damit ist hier eine genaue Prüfung der Verträge sinnvoll, etwa darüber, ob und wann Teilleistungen erbracht werden.

In der Autoindustrie haben bislang Nissan, Renault, Seat, VW, Audi und Opel angekündigt, die Mehrwertsteuer auf Verbrenner sogar gänzlich auszusetzen, also nicht auf den 3- prozentigen Preisnachlass zu begrenzen. Die erhöhten staatlichen Förderprämien für Elektrofahrzeuge wirken sich hingegen kaum belebend aus.

Wichtige Informationen zur Mehrwertsteuersenkung erhalten Verbraucher auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unterwww.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/mehrwertsteuersenkung-was-bringt-sie-verbrauchern-49273

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