Hoffnungsschimmer für Antifaschisten

VVN-BdA könnte bald die Gemeinnützigkeit zurückerlangen, weil kein Aberkennungsgrund mehr vorliegt

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 4 Min.

Für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gibt es Hoffnung, die vor einiger Zeit vom Berliner Finanzamt aberkannte Gemeinnützigkeit wiederzuerlangen. Der Hintergrund ist, dass in dem neuen bayerischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 nicht mehr – wie noch 2018 – die Bundesvereinigung der VVN-BdA und deren Bundesgeschäftsstelle in Berlin genannt werden, sondern nur noch auf die Landesgeschäftsstelle des antifaschistischen Verbandes verwiesen wird. Auch die beiden Namen der Bundesvorsitzenden werden in dem neuen Geheimdienstbericht nicht mehr erwähnt.

Auf Anfrage des »nd« zu der neuen Bewertung des Geheimdienstes hieß es am Dienstag, dass sich um eine »redaktionelle Entscheidung« handeln würde. »Bei der VVN-BdA hat man sich entschieden, sich bei den Angaben mehr auf Bayern zu konzentrieren«, sagte der Pressesprecher des bayerischen Verfassungsschutzes dieser Zeitung.

Für den Bundesverband der VVN-BdA hatte die Nennung in Bayern harsche Konsequenzen. Denn bislang argumentierte das für die Bundesvereinigung zuständige Berliner Finanzamt, dass wegen dieser Nennung im Verfassungsschutzbericht in Bayern die Gemeinnützigkeit aberkannt werden muss. Das sei eine Art Automatismus.

»Es ist eine Sauerei, dass unser bayerischer Landesverband in dem Bericht steht«, sagt Thomas Willms, Bundesgeschäftsführer der VVN-BdA, die 1947 nach der Befreiung aus den Reihen von antifaschistischen Widerstandskämpfern und Überlebenden und Verfolgten des Naziregimes gegründet worden war. Dass die Bundesvereinigung jedoch explizit nicht mehr erwähnt wird, deutet man in der Berliner Bundesgeschäftsstelle der VVN-BdA als ein »Zurückweichen« der Behörden in Bayern. »Bayern fühlt sich für das ganze Reich verantwortlich und hat aus der Provinz heraus auf die Bundesebene gezielt«, kritisiert Willms. Der Hintergrund für die Umformulierungen des bayerischen Nachrichtendienstes könnte auch sein, dass in Bayern selbst eine Klage des Landesverbandes der VVN-BdA vor einem bayerischen Finanzgericht anhängig ist.

Ob und wie die Entwicklungen in Bayern Auswirkungen auf die Bundesvereinigung der antifaschistischen Organisation haben werden, ist unterdessen offen. Klar ist: »Wir befinden uns weiterhin in einem Widerspruchsverfahren«, berichtet Bundesgeschäftsführer Willms. Das bedeutet, das Berliner Finanzamt und die VVN-BdA tauschen Schriftsätze aus. Derzeit werden Stellungnahmen zu dem Steuerverfahren, das die Bescheide der Jahre 2016 bis 2018 betrifft, hin und her geschickt (»nd« berichtete). Eine endgültige Ablehnung des Widerspruchs der Bundesvereinigung gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit liegt laut Willms noch nicht vor. Bei der Verwaltung von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), der für die Berliner Finanzämter zuständig ist, äußert man sich auf Nachfrage unterdessen generell nicht zu einzelnen Steuerverfahren.

Interessant dürfte die Reaktion des Berliner Finanzamtes auf die Steuererklärung der VVN-BdA für das Jahr 2019 sein. Die musste der Verband zwar noch nicht einreichen. Aber möglicherweise könnte die Nicht-Nennung im aktuellen Verfassungsschutzbericht in Bayern dazu führen, dass für das zuständige Berliner Finanzamt diesmal keine Aberkennungsnotwendigkeit einer Gemeinnützigkeit mehr vorliegt. »Der Ausgangspunkt, der bayerische Verfassungsschutzbericht, ist ein ganz anderer«, meint auch Bundesgeschäftsführer Willms. Ungebrochen ist derweil die Solidarität mit der VVN-BdA wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Erst am vergangenen Wochenende verabschiedeten die 147 Delegierten des Landesparteitages der Berliner Linken einstimmig eine Erklärung mit dem Namen »Antifaschismus ist gemeinnützig!«. Darin heißt es: »Der Landesvorstand, die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus sowie die Bundestagsabgeordneten der Linken werden aufgefordert, den Skandal der drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der VVN-BdA e.V. durch das Berliner Finanzamt für Körperschaften I im November 2019 durch Gesetzesinitiativen im Berliner Senat, dem Berliner Abgeordnetenhaus und im Deutschen Bundestages zur Änderung des Paragraf 51 Absatz 3 Abgabenordnung zu verhindern.«

Der Ehrenvorsitzende der Berliner VVN-BdA, Hans Coppi, verwies auf dem Parteitag auf die laufende Petition mit dem Titel »Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!«, die bisher von 41 334 Unterstützerinnen und Unterstützern im Internet unterschrieben wurde. »Das ist nach wie vor möglich, das sollten wir weiter ausbauen«, sagte Coppi. Seit Aberkennung der Gemeinnützigkeit verzeichnet die VVN-BdA auch einen Mitgliederboom: Bundesweit traten nach Angaben des Verbandes 1600 neue Mitglieder ein, allein in Berlin waren es 620.

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