Beschwerdestelle? Fehlanzeige!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist nicht vollständig umgesetzt, zeigt eine Anfrage der Grünen
Diskriminierung hat viele Gesichter. Homophobe Beleidigungen auf dem Schulhof zählen genauso dazu wie die Verwehrung des Zutritts für Migrantinnen und Migranten zu einer Veranstaltung aufgrund der Herkunft. Ebenso wird die Ablehnung einer Wohnungsbewerberin wegen einer Behinderung eingerechnet oder der Nicht-Berücksichtigung einer jungen Auszubildenden, weil sie ein Kopftuch trägt. Auch eine Stellenausschreibung, die ohne sachliche Begründung nur Bewerberinnen und Bewerber unter 50 Jahre berücksichtigen will, wäre ein Fall für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz, das 2006 vom Bund verabschiedet wurde, soll nämlich garantieren, dass Diskriminierungen bekämpft und die Rechte der Betroffenen gestärkt werden.
Wie das im Öffentlichen Dienst und bei den landeseigenen Unternehmen in Berlin 14 Jahre nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes funktioniert, wollte der Grünen-Abgeordnete Sebastian Walter vom Senat wissen. Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage liegt »nd.Der Tag« vor. Demnach haben immer noch nicht alle Verwaltungen, nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betriebe eigenständige Beschwerdestellen im Sinne des AGG eingerichtet. Es gibt also gar keine Anlaufstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten benachteiligt fühlen. Dass entsprechende Beschwerdestellen nicht vorhanden sind, gilt beispielsweise für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die Berliner Wasserbetriebe oder das Museum für Naturkunde.
»Funktionierende Beschwerdestellen und Antidiskriminierungsstrategien müssen - wo noch nicht vorhanden - aufgebaut und etabliert werden«, fordert der Grünen-Abgeordnete Walter, der die Schriftliche Anfrage an den Senat zum AGG gestellt hat. Dazu gehöre zudem auch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der bestehenden Beschwerdestrukturen. Eine Vereinheitlichung bei der institutionellen Ansiedlung der Stellen und bei den Beschwerdeverfahren sei geboten, so Walter.
Wenig überzeugend findet der Grünen-Abgeordnete, dass die schlechte personelle und materielle Ausstattung mit den wenigen Beschwerden wegen einer Diskriminierung begründet wird, die eingegangen sind. So verweist der Senat in seiner Antwort auf die Parlamentsanfrage darauf, dass er Kenntnis von zwölf gemeldeten Diskriminierungsfällen aufgrund der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen Identität, der Religion und des Alters bei den AGG-Beschwerdestellen in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie habe. Außerdem seien insgesamt sechs Fälle aus den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt bekannt. Dabei ging es in vier Beschwerden um sexuelle Belästigung, in einer Beschwerde um rassistische Diskriminierung und in einer weiteren Beschwerde um eine Diskriminierung wegen einer Behinderung.
»Das Land Berlin ist mit seinen mehr als 100 000 Dienstkräften einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Dass in den vergangenen dreieinhalb Jahren lediglich eine Handvoll interne Diskriminierungsbeschwerden von Dienstkräften gemeldet und von der Verwaltung dokumentiert wurden, ist ein Alarmzeichen«, sagt Walter. Man müsse von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Der Abgeordnete glaubt, dass es keine Eingaben gibt, weil die Beschwerdestelle nicht bekannt sind und der Schutz vor Diskriminierung nicht den Eindruck erweckt, dass er großgeschrieben werde. »Hier muss definitiv nachgebessert werden«, sagt Sebastian Walter.
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