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Regierung nicht zuständig
Lufthansa-Konzern kann trotz staatlicher Milliardenbeihilfen Tausende Stellen abbauen und Altersteilzeitverträge kündigen
Die Coronakrise hat die Lufthansa bekanntlich hart getroffen. Im zweiten Quartal dieses Jahres hatte Deutschlands größte Fluggesellschaft wegen der Reisebeschränkungen ein um 96 Prozent verringertes Passagieraufkommen. Der Staat sprang ein und steckte insgesamt neun Milliarden Euro in das vor der Insolvenz stehende Unternehmen.
Die Bundesregierung wurde im Rahmen des Rettungspakts Anteilseignerin des 1997 vollständig privatisierten ehemaligen Staatskonzerns und hält seither gut 20 Prozent an ihr. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzressortchef Olaf Scholz betonten jedoch, die Beteiligung werde »keinen Tag länger« bestehen als notwendig, zudem mische sich der Bund nicht ins operative Geschäft ein. Folglich wurden auch keine Bedingungen hinsichtlich des Erhalts von Arbeitsplätzen oder gar eines klimafreundlichen Unternehmensumbaus gestellt.
So verwundert es auch kaum, dass die Bundesregierung keinen Grund sah, gegen den von geplanten Abbau von mehr als 22 000 Stellen im Allgemeinen und die geplante Rückabwicklung von Altersteilzeitverträgen im Besonderen zu intervenieren. Das bekräftigte das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des Linke-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Bernd Riexinger. Er hatte die Regierung Mitte August gefragt, ob sie Kenntnis davon habe, dass die Lufthansa anstrebt, »Altersteilzeitverträge zu kündigen bzw. rückabzuwickeln«, und wie sie diesen Vorgang bewerte.
In ihrer Antwort, die »nd« vorliegt, verweist Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn auf die »gesetzliche Aufgabenteilung«, der zufolge allein der Konzernvorstand Personalentscheidungen trifft. Die Regierung habe sich im Rahmen des Rettungspakts »bewusst dazu bekannt, keinen Einfluss auf die operative Geschäftsführung« der Lufthansa zu nehmen.
Riexinger hatte das Vorgehen der Regierung auch in einem offenen Brief kritisiert. Das Kabinett habe es »versäumt, die Rettungsgelder an die Lufthansa mit klaren Auflagen zur Beschäftigungssicherung zu verbinden«. Ein »besonders skandalöser Vorgang« im Umgang der Gesellschaft mit den Beschäftigten sei an ihn herangetragen worden, schrieb Riexinger. Demnach will die Airline zum 31. Mai 2021 »verschiedene Stationen mit Beschäftigten, die beispielsweise am Check-in-Schalter eingesetzt sind, in Deutschland schließen«. Dazu seien bereits Sozialpläne mit dem Betriebsrat erstellt worden, in deren Rahmen unter anderem Altersteilzeitverträge abgeschlossen wurden.
Nun aber sei den Kolleginnen und Kollegen, die sich auf diese Variante eingelassen haben, mitgeteilt worden, dass das Unternehmen doch keine Arbeitsplätze mehr für sie hat. Die Airline wolle die Altersteilzeitverträge kündigen und die Betroffenen nach Ablauf der Kündigungsfrist entlassen. Dieses Vorgehen sei einerseits juristisch fragwürdig. Zudem sei es »moralisch inakzeptabel, so mit oft langjährigen Beschäftigten, die kurz vor ihrer passiven Phase der Altersteilzeit stehen, umzugehen«, moniert Riexinger. Dieser Vorgang stehe »exemplarisch« für das Verhalten der Airline ihren Beschäftigten gegenüber. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Kurzantwort an Riexinger die erbetene Bewertung des Vorgangs gespart.
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