Gericht: Pop-up-Radwege müssen weg

Senatsverwaltung für Verkehr legt vor Oberverwaltungsgericht Widerspruch gegen Urteil ein

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Die angestrebte Verkehrswende in Berlin hat am Montag einen schweren Rückschlag erlitten. In einem Eilverfahren entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass für acht verschiedene temporäre Radfahrstreifen – die sogenannten Pop-up-Radwege – die Voraussetzungen für eine Einrichtung im Stadtgebiet fehlen. Die Radstreifen, die provisorisch mit gelben Markierungen und Warnbaken während des Corona-Lockdowns eingerichtet wurden, als wenig Autoverkehr in Berlin lief, müssen nach dem Gerichtsurteil nun wieder abgebaut werden. Geklagt hatten gegen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die die Radstreifen initiiert hatte, zwei Abgeordnete der oppositionellen AfD-Fraktion.

Das Gericht verpflichtet die Verwaltung von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne), »die entsprechende Beschilderung wieder zu entfernen«. Diese kündigt an, gegen die Entscheidung »unverzüglich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht« einzulegen – »und zugleich die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde« zu beantragen. Die Pop-up-Radwege seien aus Sicht der Senatsverwaltung »rechtmäßig angeordnet und hinreichend nach den Erfordernissen des Paragraf 45 Straßenverkehrsordnung begründet. Sie dienen insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs«.

In ihrer Klage hatten die Abgeordneten der extremen Rechten laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts genau dies bezweifelt. Das Gericht teilte die Einschätzung. Zwar dürfe, so das Gericht, die Senatsverwaltung befristete Radwege einrichten, »ohne dass es einer straßenrechtlichen Teileinziehung« bedürfe. »Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen«.

In ersten Reaktionen auf das Urteil triumphiert die Opposition im Abgeordnetenhaus. »Dies ist ein Sieg der individuellen Mobilität gegen den Autohass«, erklären die beiden AfD-Abgeordneten, die den Eilantrag eingereicht hatten. Die ebenfalls oppositionelle CDU spricht von einem »Fiasko für Grünen-Senatorin Günther«. Die »Nacht-und-Nebel-Aktion« bei der Anlage dieser temporären Radstreifen sei klar rechtswidrig gewesen. Zwar ist auch die CDU inzwischen für eine rechtssichere und abgestimmte Anlagen von Radwegen, aber nicht so, wie es die Verkehrssenatorin gemacht habe.

Das Urteil sei »keine überraschende Entscheidung, aber dennoch kein Grund zum Feiern«, sagt Volker Krane, Verkehrsvorstand des Autoclubs ADAC Berlin-Brandenburg. »Ob und wo neue Radwege entstehen, sollte in erster Linie am Bedarf und der Verkehrssicherheit entschieden werden«, fordert er.

Kritik an der Grünen-Verkehrssenatorin hagelt es auch aus den Reihen der Unternehmerverbände: »Bevor solche Radwege ausgewiesen werden, muss die Politik in Zukunft auch klären, welche Folgen der Umbau der Straßen für den Wirtschaftsverkehr hat«, forderte der Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg, Sven Weickert. Mehr Sicherheit für Radfahrer und eine funktionierende Logistik für die Stadt müssen zusammen gedacht werden, heißt es. Scharfe Kritik an der Gerichtsentscheidung gab es dagegen vom »FUSS e.V.«. Aus Sicht der Interessenvertretung der Fußgänger würde das Gerichtsurteil »ein Grundübel des deutschen Verkehrsrechts« aufzuzeigen, unter dem Fußgänger so leiden wie Radfahrer: Dieses Recht sei erstens noch immer auto-orientiert und zweitens zentralisiert, kritisiert der »FUSS e.V.«.

Verkehrssenatorin Günther äußert sich am Montag nicht persönlich zu dem Urteil. Aus den Reihen der Koalition ist zu hören, dass man jetzt Rechtssicherheit brauche. »Unabhängig davon müssen Senat und Bezirke endlich schneller bei den regulären Verfahren werden, die für die Pop-up-Radwege ebenso nachgeholt werden müssen, um sie zu verstetigen«, sagt der Verkehrsexperte der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Kristian Ronneburg, zu »nd«. Jenseits von der Coronakrise müsse endlich die reguläre Radwegeplanung vorangebracht werden. Die Senatsverwaltung darf sich nicht auf Pop-up-Radwegen ausruhen. Auch aus der Linken-Bundestagsfraktion heißt es: »Es braucht im Autoland endlich einen klimafreundlichen Radweg-Turbo für ganz Deutschland«, sagt der Abgeordnete Lorenz Gösta Beutin.

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