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Regelung über erhöhte Pauschale läuft Ende September aus

Pflegehilfsmittel

  • Lesedauer: 1 Min.

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel. Diese sind eine unterstützende Leistung der Pflegekasse und dienen dazu, die Pflegesituation im häuslichen Umfeld zu erleichtern.

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis Ende September bis zu 60 Euro für diese Produkte. Davor und danach sind es nur 40 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie werden bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschule, Handdesinfektion oder Mundschutz, verstärkt benötigt, führt dies zu höheren Kosten.

Für die Kostenerstattung sind ein Antrag und die Vorlage der Quittungen erforderlich. Das Kaufdatum spielt eine entscheidende Rolle und muss vor dem 30. September liegen. Rückwirkend wird bis April der höhere Satz gezahlt.

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesem Thema beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter der Rufnummer (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen auch per Mai an pflegerechtsberatung@ vzsa. de oder per Post an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden. vzsa/nd

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/ wissen/gesundheitpflege/krankenversicherung/hilfsmittel-was-ist-das-eigentlich-6889

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