Razzia in Freiburg war rechtswidrig

Drei Jahren nach dem Verbot von Indymedia erhält das Autonome Zentrum alle beschlagnahmten Gegenstände zurück

Das Autonome Zentrum KTS in Freiburg ist kein »Vereinsheim« von Indymedia. Das stellte jetzt der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) fest. Die Durchsuchung im August 2017 im Zusammenhang mit dem Verbot der Internetplattform Indymedia Linksunten war deshalb rechtswidrig, urteilte der Erste Senat des Gerichts am 12. Oktober. Die Entscheidung (VGH 1 S 2679/19), die dieser Tage bekannt wurde, ist unanfechtbar.

Polizisten hatten damals zahlreiche Türen des selbstverwalteten Zentrums aufgebrochen und Wertgegenstände sowie Bargeld im Gesamtwert von mehreren Zehntausend Euro beschlagnahmt.

Die baden-württembergischen Behörden hätten damit ihre Kompetenzen überschritten, erklärt Rechtsanwalt Peer Stolle, der das Autonome Zentrum KTS vertritt. Er hat nun im Namen seines Mandanten die unverzügliche Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände gefordert. Diese lagern seit dem 25. August 2017 beim Bundesinnenministerium und müssen nun zurückgegeben werden.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte 2017 die Durchsuchung beim Verwaltungsgericht Freiburg beantragt und dafür ein Behördenzeugnis des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg vorgelegt. Dieses sei jedoch, so geht aus der Gerichtsentscheidung hervor, substanzlos. Es rechtfertige nicht den schwerwiegenden Grundrechtseingriff einer Durchsuchung.

Auch könne aus regelmäßigen Treffen von Personen in dem Zentrum, die dem verbotenen Verein zugerechnet werden, nicht der Schluss gezogen werden, dieser sei deshalb bereits Inhaber der Räume, so der VGH. Im Autonomen Zentrum KTS finden zudem regelmäßig Treffen und Veranstaltungen auch anderer Personen und Gruppen aus der linken Szene statt. Das Freiburger Verwaltungsgericht hätte aus all diesen Gründen die Durchsuchung nicht genehmigen dürfen.

Dies war nicht der erste Rechtsbruch der baden-württembergischen Ermittler in dieser Sache. Bereits im August hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass zwei Briefbeschlagnahmungen bei Beschuldigten rechtswidrig waren.

Indymedia Linksunten war ein erfolgreiches Medienprojekt. Auf der Onlineplattform konnten Textbeiträge anonym veröffentlicht und diskutiert werden. Unzensiert wurde dort beispielsweise kontrovers über linke Aktionen debattiert oder interne Dokumente der AfD geleakt. Knapp neun Jahre wurde die Internetseite rege genutzt, bis das Bundesinnenministerium nach dem G20-Gipfel in Hamburg eine Verbotsverfügung erließ.

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