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Erinnerungsprobleme
Zur Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv.
Bevor wir zum neuen Umgang mit den Stasiakten kommen, das Resümee vorweg: Geschichte, wie sie sich tatsächlich zugetragen hat, ist immer komplizierter und widersprüchlicher als unsere Fähigkeit, davon zu berichten. Um Geschichte wurde schon immer gerungen; sie ist Teil unserer Wirklichkeit, die eben nicht nur aus unserer Gegenwart besteht, auch aus unseren Wünschen - und unserer Vergangenheit. Doch nicht das, was wirklich geschehen ist, zählt, sondern das, woran Menschen sich erinnern. Und wenn linke Mandatsträger, wie anno 2019 im Berliner Abgeordnetenhaus, den Bau eines »Mahnmals für Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft« durchwinken - als Regierungsfraktion! - ja sogar vom Rednerpult aus begrüßen und ansonsten nicht mit dem Identitätsthema der Ostdeutschen behelligt werden wollen, dann wird das hierzulande für die Menschen der Zukunft Konsequenzen haben. Wir stellen uns vor: Eines Tages werden Schulklassen vor besagtem Denkmal stehen und zu hören bekommen, dass im 20. Jahrhundert der Kommunismus ebenso gewütet habe wie der Faschismus; beide Ideologien hätten hierzulande eine »Gewaltherrschaft« errichtet. »Oh je«, werden die Kinder*innen dann rufen. »Dann ist Links also genauso schlimm wie Rechts?« - »Nee«, wird die Lehrerin sagen, »schlimmer! Deren Diktatur hat doch viel länger gedauert.« Wieder was gelernt.
Und sollte es in fünfzig Jahren noch einmal junge Menschen geben, die die Verhältnisse zum Tanzen bringen wollen, so wird diese neue Generation wahrscheinlich mit der Totalitarismuskeule geprügelt werden. Das ist mal sicher. Und zwar mit Verweis auf das Berliner Mahnmal! Wenn im Berliner Abgeordnetenhaus damals sogar die Linkspartei diesem Denkmal zugestimmt hat, muss doch was dran sein, an der »Kommunistischen Gewaltherrschaft«.
Vor dem Hintergrund solcher Erinnerungspolitik, einer immer wieder kolportierten Metaerzählung vom Schrecken und Terror einer Ulbricht-Honecker-Junta, ist die nun vom Bundestag beschlossene Überführung der Stasiakten in die Verantwortung des Bundesarchivs nicht hoch genug einzuschätzen. Simone Barrientos, kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht in dieser Entwicklung den Ausdruck einer Versachlichung der Debatte, auch wenn das neue Gesetz keine genauen Vorgaben mache, wie die Erforschung der Akten in Zukunft gewährleistet sei. Außerdem sei unklar, wie die Aufgaben, die auf das Bundesarchiv zukommen, finanziert werden sollen. Fest steht: Auch in Zukunft soll jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit haben, in die eigene MfS-Akte zu schauen - so eine solche denn vorhanden ist: Vom einstigen »Bürgerrechtler« Hans Schwenke beispielsweise, der früher einmal als Bundesvorsitzender des »Bundes der stalinistisch Verfolgten« fungierte, gibt es keine Stasi-Akte. Auch gut.
Was sich mit der Aktenüberführung auf jeden Fall ändern wird: Anders als die Gauck-Birthler-Jahn-Behörde tritt das Bundesarchiv nicht als politischer Akteur in Erscheinung; die Bewertung der Quellenbestände obliegt den Benutzern und nicht den Archivaren. Das Bundesarchiv stellt seine Bestände der Aufklärung zur Verfügung, betreibt aber keine Vergeltung.
Der »Nominalsozialismus« (Rudolf Bahro) im SED-Staat sollte weder verklärt noch dämonisiert werden. Ohnehin bewegt sich der DDR-Diskurs unter den Wissenschaftlern in gänzlich anderen Bahnen als teils in der breiteren Öffentlichkeit. An den Universitäten redet kein ernst zu nehmender Historiker von einer »kommunistischen Gewaltherrschaft«, die dann in der Friedlichen Revolution mit Kerzen besiegt wurde, ohne dass ein Schuss gefallen ist.
Gerd Dietrich schreibt im Vorwort seiner unlängst erschienenen »Kulturgeschichte der DDR«, dass dreißig Jahre nach dem Ende der DDR ein differenzierter Blick in die Geschichte verlangt werde. »Keine Perspektive, die einseitig Opfer- und Tätererfahrungen artikuliert, sondern ein Interpretationsansatz, der entwicklungsoffen und historisch-kritisch die relative Normalität des Lebens in der DDR beschreibt, einer Gesellschaft, die nicht in der diktatorischen Herrschaft aufging und ihren Eigensinn und -wert besaß.« Dietrich verweist auf den Soziologen Detlef Pollak, der von einer »konstitutiven Widersprüchlichkeit« der DDR spricht, wie auch auf das Diktum des Historikers Martin Sabrow, von der »unaufhebbaren Multiperspektivität« der DDR-Gesellschaft - von der im Übrigen auch die MfS-Akten erzählen.
Die Forscher werden da sicher noch einiges finden. Aber wie eingangs schon erwähnt, ist Geschichte immer kompliziert und widersprüchlich. Nur ein letztes Beispiel für diese Erinnerungsprobleme: Noch vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurden die Abgeordneten der ersten frei gewählten Volkskammer nach einer möglichen Stasimitarbeit überprüft. Demnach verteilten sich im Frühjahr 1990 die Parlamentarier mit tschekistischem Hintergrund auf die Fraktionen wie folgt: 35 CDU, elf FDP, ebenfalls elf PDS - und zwei fanden sich bei der grünen Partei. Bei neuer gründlicher Recherche in den MfS-Akten dürften in der letzten Volkskammer noch einige »Kundschafter« hinzukommen. Und wer weiß, am Ende haben wir die deutsche Wiedervereinigung gar den fleißigen Helfern der Staatssicherheit zu verdanken?
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