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Mehr linke als rechte Gewalt?
Der Jahresbericht des sächsischen Verfassungsschutzes spricht von einer Verdopplung linker Gewalt. Begründet wurde dieser Anstieg mit beschädigten AfD-Wahlplakaten.
Der Mitteldeutsche Rundfunk hat jüngst den sächsischen Verfassungsschutz in Erklärungsnot gebracht. Der hatte in seinem Anfang November erschienenen Jahresbericht über das Jahr 2019 von einer Verdopplung linker Straftaten im Vergleich zum Vorjahr gesprochen. Die Kolleg*innen aus dem Osten fragten noch in der Pressekonferenz nach, welchen Anteil beschädigte Wahlplakate bei der Steigerung ausmachten. Die Antwort kam nun, geschlagene drei Wochen später: Ungefähr die gesamte Verdopplung in den Zahlen lässt sich auf bekritzelte und beschädigte AfD-Plakate aus dem Wahljahr zurückführen.
Andernorts wäre das ein PR-Desaster gewesen. In Sachsen hinderte das Dirk Münster, Chef der sächsischen »SoKo LinX«, jedoch nicht daran, wenige Tage vorher im Focus-Gespräch noch mal eine Schippe draufzulegen: »Mittlerweile ist es so, dass die Zahl linker Gewalttaten in Sachsen deutlich höher ist als die Zahl der rechten Gewalttaten«, sagte der Beamte da. Die Polizei habe 2019 genau 119 Gewalttaten von Links, aber nur 70 von Rechts registriert.
2016, als die Zahlen statistisch unwahrscheinlich stark sanken, hatte der Verfassungsschutz noch zu bedenken gegeben: »Dieser Rückgang lässt sich mit der sinkenden Zahl von Demonstrationen des politischen Gegners vor allem in Leipzig begründen. Da ein Großteil der Straf- und Gewalttaten im Rahmen des Demonstrationsgeschehens und der Gegenproteste begangen werden, ist diese Tendenz erklärlich.« Die rückläufige Entwicklung der Zahlen sei »kein Anlass für eine Entwarnung hinsichtlich der vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren.«
Doch müsste dann nicht umgekehrt bei leicht steigenden Zahlen, die die Behörden nun vermelden, wenigstens Augenmaß bei der Warnung vor der linken Gefahr angesagt sein? Zumal der Wert trotz der geringfügigen Steigerung der letzten Jahre immer noch 50 Prozent unter der Zahl von 2015 liegt.
Was überhaupt unter »Gewaltstraftaten« fällt, steht im VS-Bericht nur in einer Fußnote, ausgerechnet im Kapitel zu Rechtsextremismus. Einer der genannten Punkte: Widerstand gegen Polizeibeamte – dabei wurden von den gezählten rechtsextremen Gewalttaten fast alle entweder gegen den politischen Gegner oder »fremdenfeindlich« begangen, nicht gegen die Polizei.
Im Kapitel zur linksextremistischen Gewalt wiederum heißt es zum Thema mehrdeutig: »Die meisten dieser Gewaltdelikte wurden im Rahmen von Protesten gegen den politischen Gegner verübt.« Soll das suggerieren, dass diese Gewaltdelikte »gegen den politischen Gegner« verübt wurden, oder werden hier Widerstandshandlungen gegenüber Polizist*innen gezählt? Ähnlich wie im Fall der AfD-Wahlplakate wird bei der »linken Gewalt« auf genau jene Aufschlüsselung der Gewaltstraftaten verzichtet, die man zur rechten Gewalt im Bericht findet.
Und was verbirgt sich eigentlich hinter »Widerstand«? In Sachsen ist die AfD zur Europawahl stärkste Kraft geworden. Dass sich die Partei unter sächsischen Polizist*innen noch dazu besonderer Beliebtheit erfreut, warf den Beamten 2016 sogar der eigene stellvertretende Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) vor. Gegenwärtig werden bundesweit fast täglich Fälle von rechten Cliquen in der Polizei bekannt. Und: »Widerstand« fungiert in der Polizeipraxis häufig als Gummiparagraph, mit dem man fragwürdiges polizeiliches Vorgehen bis hin zur Polizeigewalt »geradeschreiben«, also den eigentlichen Opfern anhängen kann. Darüber berichten nicht nur linke Aktivist*innen, sondern auch Beamte immer wieder. Wie valide kann eine solche Zahl »linker Gewalt« dann also noch sein?
Zweifellos gab es heftige Gewalt, die von Autonomen ausging, etwa der brutale Überfall auf die Angestellte einer Immobilienfirma in Connewitz. Aber zum Bild gehört nun mal auch, dass solche Taten in der Szene teils heftigen Widerspruch auslösen.
Übrigens: Im Jahr 2019 zählten die Opferberatungsstellen im Land 226 rechte und rassistische Angriffe, davon 153 Körperverletzungen und 55 Nötigungen bzw. Bedrohungen. Und bei nur etwas mehr als die Hälfte der zu gut drei Viertel angezeigten Fälle hat die Polizei die Interpretation übernommen, es handle sich um rechtspolitisch motivierte Taten.
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