Mehr Kindergeld und weniger Steuern für die Familien
Was sich im Jahr 2021 ändert
Kinderzuschlag erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegt. Die Leistung gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Abhängig von der Bedürftigkeit werden momentan maximal 185 Euro pro Kind und Monat gezahlt.
Der Bundestag hat außerdem eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag beschlossen. Das Kindergeld steigt damit von 204 auf 219 Euro für das erste und zweite Kind sowie für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro.
Im letzten nd-Ratgeber des Jahres am 30. Dezember 2020 werden alle Änderungen und Neuerungen, die 2021 in Kraft treten, veröffentlicht. nd-Ratgeberredaktion
Ob Eltern, Paare oder Singles - alle Steuerzahler werden 2021 finanziell entlastet. Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, wird von 9408 auf 9696 Euro angehoben. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57 052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro.
Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes sparen Singles mit einem Monatsbrutto von 2500 Euro dadurch aber nur 6 Euro pro Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern würde ein Alleinverdiener mit einem monatlichen Einkommen von 6000 Euro etwa 15 Euro im Monat sparen. Hier kommt aber noch das höhere Kindergeld hinzu. Außerdem können Alleinerziehende künftig höhere Unterhaltsleistungen steuerlich abziehen dürfen.
Steuerliche Entlastungen für Behinderte
Bei Steuerzahlern mit einer Behinderung werden die ihnen zustehenden Pauschbeträge verdoppelt. Außerdem können mehr Menschen Pauschbeträge geltend machen. Dadurch können sie es sich in vielen Fällen sparen, aufwendig etwa Fahrtkosten einzeln nachzuweisen. Der Sozialverband VdK bezeichnete das als überfällig.
Neuer Pflege-Pauschbetrag steigt auf 1800 Euro
Auch die Pflege von Angehörigen soll steuerlich stärker begünstigt werden. Der Pflege-Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen wird auf 1800 Euro pro Jahr angehoben und damit nahezu verdoppelt. Bei den niedrigeren Pflegestufen zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetrag von 600 bzw. 1100 Euro gewährt.
Reduzierter Papierkram für die Eltern
Staatliche Finanzhilfen für junge Eltern sollen in Zukunft deutlich einfacher beantragt werden können. Ein vom Bundestag Ende November verabschiedetes Gesetz macht es möglich, die Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld in einem Rutsch online zu beantragen.
Mütter und Väter sollen dadurch von überflüssiger Bürokratie befreit werden. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.
Die Reform sieht eine Bündelung von Leistungen vor sowie einen elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden. Informationen über die Geburt des Kindes sollen auf diesem Weg ebenso automatisch weitergeleitet werden wie Angaben über das Einkommen der Eltern, von dem dann die Höhe des Elterngeldes abhängt.
Bisher ist es für Eltern oft schwer, den Durchblick zu behalten: Der Antrag auf Kindergeld muss ausgedruckt und schriftlich an die Familienkasse geschickt werden.
Beim Elterngeld gibt es in einigen Bundesländern Online-Anträge, in anderen nicht. Die Geburt des Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden, das dann die Geburtsurkunde ausstellt, die wiederum vorgelegt werden muss, um Elterngeld zu beantragen. Dieses Durcheinander soll nun beendet werden, damit frischgebackene Eltern mehr Zeit für ihren Nachwuchs haben. Agenturen/nd
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