Lockdown ab Mittwoch

Auf diese Maßnahmen haben sich Bund und Länder geeinigt.

So schnell gab es bei keiner der bisherigen Konferenzen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten eine Einigung. Schon eine Stunde, nachdem sie sich am Sonntagmorgen per Telefon zusammengeschaltet hatten, traten die Kanzlerin, Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vor die Presse und erklärten, wie man den exponentiellen Anstieg der Corona-Infektionen in den Griff bekommen will. Beschlossen wurde eine Reihe von Regelungen, die bis zum 10. Januar gelten sollen. Am 5. Januar wollen die Spitzen von Bund und Ländern erneut beraten und prüfen, ob die Maßnahmen gegriffen haben.

Die einschneidendste Maßnahme ist eine großflächige Schließung des Einzelhandels, die am Mittwoch beginnen soll. Es gibt jedoch viele Ausnahmen, allen voran der Lebensmitteleinzelhandel. Ebenso sollen Wochenmärkte für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker- und Hörgerätegeschäfte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Textilreinigungsdienste, Waschsalons, Zeitungskioske, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaummärkte geöffnet bleiben. Auch der Großhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln sowie Abhol- und Lieferdienste dürfen weiterarbeiten.

In Supermärkten kann der Verkauf von Produkten eingeschränkt werden, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Dieser soll und darf »keinesfalls ausgeweitet« werden. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern soll bundesweit verboten werden. Wie Markus Söder erklärte, sei man damit einem »dringenden Wunsch« aus den Krankenhäusern nachgekommen, die nicht noch zusätzlich durch die Behandlung von durch Böller Verletzte belastet werden sollen. Zu Silvester und Neujahr soll es außerdem ein »An- und Versammlungsverbot« geben. Für von den Städten zu definierende »publikumsträchtige« Plätze soll es ein Feuerwerksverbot geben.

Auch beim zweiten großen Diskussionsthema der letzten Wochen, dem Betrieb von Kitas und Schulen, haben sich Bund und Länder auf eine grundsätzliche Linie geeinigt. Vom Mittwoch an sollen Kinder »wann immer möglich zu Hause betreut werden«. Deswegen werden die Schulen geschlossen oder zumindest die Präsenzpflicht ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung soll stattfinden, trotzdem appellieren die Länderchefs an Eltern, ihre Kinder nicht in Schulen und Kitas zu schicken. Damit das halbwegs funktionieren kann, haben die Politiker die Unternehmen »dringend gebeten zu prüfen«, ob es möglich ist, zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar Betriebsferien durchzuführen oder großzügige Homeoffice-Lösungen anzubieten.

Während es gegenüber Betrieben bei Bitten bleibt, wird es für private Treffen zwischen dem 24. und 26. Dezember strenge Regeln geben. Vier »über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen« über 14 Jahre dürfen zu Besuch kommen. Die dürfen, anders als sonst, wenn sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, auch aus mehr Wohnungen kommen. Sie müssen allerdings alle zum »engsten Familienkreis« gehören. Dazu werden Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige gezählt. Kinder bis 14 Jahre aller beteiligten Personen kommen hinzu. Eine feste Personenobergrenze für die Weihnachtstage gibt es somit nicht. Jenseits der Weihnachtstage gilt: Private Treffen dürfen höchstens zwei Haushalte und maximal fünf Personen umfassen, Kinder bis 14 Jahre kommen hinzu.

Wegen der hohen Infektionszahlen wird darum gebeten, in den fünf bis sieben Tagen vor einem Familientreffen die eigenen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Gottesdienste sollen in der Weihnachtszeit stattfinden dürfen, es soll jedoch auf Abstände geachtet werden, eine Maskenpflicht auch am Platz bestehen und auf Gesang verzichtet werden. Wo mit vollen Kirchen gerechnet werden muss, soll ein Anmeldeverfahren eingeführt werden.

Nicht notwendige Reisen im Inland oder ins Ausland bitten Bund und Länder zu unterlassen. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkommt, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Durch einen negativen Corona-Test kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Tests sind auch für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste zentral. Beschäftigte sollen dort mit vom Bund finanzierten medizinischen Schutzmasken ausgestattet werden. Auch Antigen-Schnelltests will der Bund bezahlen. Diese sollen mehrmals pro Woche durchgeführt werden. In Regionen mit vielen Coronafällen sollen Besucher einen aktuellen negativen Test vorweisen müssen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) rechnet damit, dass ein Lockdown über einen Monat etwa elf Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen kosten würde. Dieses Geld sei vorhanden, die Überbrückungshilfe III stehe bereit, versicherte er. Die Zuschüsse für Fixkosten seien verbessert worden. Bis zu 500.000 Euro könnten Unternehmen bekommen, um ihre Existenz und die Jobs der Beschäftigten zu sichern.

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