Unentschuldigter Fehltag in der Probezeit
Keine fristlose Kündigung
Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 3. Juni 2020 (Az. 1 Sa 72/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Die Frau hatte am 1. August 2019 ihre Tätigkeit als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aufgenommen. In ihrem Arbeitsvertrag stand unter anderem, dass innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden könne. Wie mit dem Arbeitgeber verabredet, arbeitete die Frau am 5. und 6. August nicht, da ihr Sohn in der Kita eingewöhnt wurde. Am 6. August wurde ihr zum 12. des Monats gekündigt. An den beiden folgenden Tagen erschien die Angestellte nicht. Am 9. August erreichte den Arbeitgeber dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den 8. und 9. August. Am selben Tag erhielt die Frau eine fristlose Kündigung. Sie erhob dagegen Klage.
Mit Erfolg. Der Arbeitgeber hätte ein unentschuldigtes Fehlen zunächst abmahnen müssen. Nicht bei der Arbeit zu erscheinen, kann Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn das Fernbleiben »den Grad der beharrlichen Arbeitsverweigerung erreicht«. Fehle der Arbeitnehmer an einem Tag, sei eine fristlose Kündigung ohne eine vorhergehende Abmahnung nicht zu rechtfertigen.
Das Arbeitsverhältnis ende wegen der ordentlichen Kündigung in der Probezeit mit Zwei-Wochen-Frist am 20. August. Der Arbeitgeber müsse diese gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit einhalten. Die kürzere Frist im Arbeitsvertrag sei unwirksam. DAV/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.