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  • Neues Gesetz zu Demonstrationen in NRW

Versammlungsverhinderungsgesetz

Schwarz-gelbe Landesregierung bringt neues Versammlungsgesetz in Düsseldorfer Landtag ein

Am kommenden Mittwoch wird die schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalens den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in den Landtag einbringen. Das Gesetz muss danach noch in Ausschüssen und wieder im Landtag beraten werden. Es wird also noch einige Monate dauern, bis es in Kraft treten kann. Trotzdem lohnt es sich, bereits jetzt auf den Gesetzentwurf zu blicken, denn er beinhaltet zahlreiche Neuerungen, die das Demonstrieren in Nordrhein-Westfalen in Zukunft komplizierter machen können.

Zuerst ist hier das neue »Militanzverbot« zu nennen. Versammlungen sollen keine »Gewaltbereitschaft« vermitteln oder »einschüchternd« wirken. Uniformen sind im Entwurf wie im alten, bis 2006 bundesweit gültigen, Versammlungsgesetz verboten. Auch ein »paramilitärisches Auftreten« wird verboten. Außerdem noch ein Auftreten in »vergleichbarer Weise«, und hier ist auch schon ein Haken. Die »Antifaschistische Linke« aus Münster befürchtet, dies gelte dann auch für den Schwarzen Block, dies habe NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) schon in Medienberichten gesagt. Auch für das in weißen Maleranzügen auftretende Bündnis »Ende Gelände« sehen die Münsteraner Antifaschisten die Gefahr, zukünftig unter das Militanzverbot zu fallen. Auf Twitter bezeichnet die Antifa-Gruppe das Versammlungsgesetz als »Trojanisches Pferd«; unter dem »Vorwand«, gegen Rechts zu kämpfen, plane Innenminister Reul, »massiv die Grundrechte aller« einzuschränken. Auch Philipp Krüger, Sprecher der Gruppe Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International befürchtet, dass das geplante Militanzverbot »hohes Missbrauchspotential« beinhaltet.

Doch das »Militanzverbot« ist nicht der einzige kritische Punkt in dem Gesetzentwurf. Besondere Erschwernisse kommen künftig auf die Anmelder von Demonstrationen zu. So soll, wer eine Demonstration anmeldet, seinen Namen in der »Einladung« zur Versammlung angeben müssen. Auch sollen Demonstrationsanmelder belangt werden können, wenn Demos anders ablaufen, als in der vorherigen Anmeldung mitgeteilt wurde. Wenn die Polizei es möchte, sollen außerdem Namen und Adressen von Demo-Ordnern an die Polizei gegeben werden müssen. Die Polizei will sich dann die Möglichkeit vorbehalten, einzelne Personen abzulehnen.

Einen eigenen Paragrafen hat ein »Störungsverbot« bekommen, das verhindern soll, Versammlungen zu stören, behindern oder zu vereiteln. Ein Paragraf, der ziemlich eindeutig auf antifaschistischen Protest abzielt. Wer »androht«, eine nicht verbotene Versammlung behindern zu wollen, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Ein Aufruf »Naziaufmarsch verhindern!« könnte in NRW also demnächst zu einer Anklage führen. Auch andere Details des Gesetzentwurfs zeigen, dass es für Versammlungsteilnehmer unangenehmer werden soll: So soll die Polizei Befugnisse bekommen, Kontrollstellen rund um Versammlungen einzurichten, in denen Demoteilnehmer durchsucht und ihre Identitäten festgestellt werden können. Mehr Möglichkeiten soll die Polizei auch bei der Aufnahme von Bildern und Videos von Versammlungen bekommen. Wann welche Maßnahmen ergriffen werden, bleibt der Polizei bei all dem selbst überlassen. Sie definiert, ob »erhebliche Gefahren« vorliegen, die jeweils ermöglichen, dass die Polizei gegen Demonstrationen vorgeht.

Gegen Nazis soll ein Verbot von Versammlungen an »symbolträchtigen« Orten und Tagen helfen. Die »Antifaschistische Linke Münster« hält das für wenig zielführend. Im Kampf gegen Nazis könne man sich nicht »auf den Staat verlassen«. Verbote seien außerdem »oft symbolisch und immer zweischneidig«. Der »extremen Rechten die Räume zu nehmen«, bleibe »Handarbeit«. »Auf allen Ebenen und mit allen Mitteln«, so die Antifaschisten aus Münster.

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