Schwangerschaftsabbruch ab Geburtsbeginn ist strafbar

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Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (Az. 5 StR 256/20) in einem am 4. Januar 2021 veröffentlichten Beschluss. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig bestätigte damit die Verurteilung zweier Berliner Geburtsmediziner wegen Totschlags in einem minder schweren Fall.

Hintergrund des Verfahrens war die Schwangerschaft einer Frau mit eineiigen Zwillingen. Bei einem Kind entwickelten sich schwere Hirnschäden, der andere Zwilling entwickelte sich normal. Nach einer Beratung wollte die Frau einen sogenannten selektiven Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Nach der Geburt des gesunden Kindes wurde in Absprache mit der Mutter der andere, schwer geschädigte Zwilling mit einer Kaliumchlorid-Injektion getötet. Solch ein Schwangerschaftsabbruch kann jedoch bis zur Geburt straffrei sein.

Der BGH folgte mit seinem Urteil dem Berliner Landgericht als Vorinstanz, forderte aber eine Neuverhandlung hinsichtlich des Strafmaßes. Zu Unrecht habe das Landgericht den Ärzten zur Last gelegt, dass sie die Tat geplant und nicht in einer Notsituation begangen hätten. Das Landgericht hatte die Mediziner zu Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren sowie von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. epd/nd

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