Die Vorgaben-Vielfalt wird gebündelt und Sanierung erleichtert
was steckt hinter dem Neuen gebäudeenergiegesetz?
Dieses Vorhaben ließ sich nämlich schon lange nicht mehr einfach dadurch erledigen, dass ein Fachbetrieb mit der Heizungserneuerung beauftragt wurde. Stattdessen waren zunächst einmal die wahrlich komplexen Vorgaben des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu beachten.
Umständliches Verfahren
So musste ein Wohnhausbesitzer beispielsweise je nach Sanierungsvorhaben den voraussichtlichen jährlichen Energiebedarf berechnen und von ihm die Einbeziehung regenerativer Wärmequellen geprüft werden. Für mögliche Förderzuschüsse hatte man die Energieeffizienzklasse des Hauses zu ermitteln - um nur einige der Vorgaben zu nennen.
Diese gesetzlichen Bestimmungen zur Energieeffizienz sind auch weiterhin bedeutsam für ein wirksames Vorgehen gegen Schadstoff-Emissionen und Klimawandel. Immerhin ist die Wärmeerzeugung für nahezu die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich.
Aber die Umsetzung all dieser Vorgaben wurde jetzt erleichtert, da die drei genannten Gesetze seit dem 1. November 2020 wesentlich transparenter in dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebündelt sind. »Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammengeführt«, erläutert das Bundesinnenministerium, das gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium federführend bei der Gesetzesvorlage war. »Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen«, so das Ministerium.
Über Neuerungen im GEG wie beispielsweise die Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards informiert die Website des Bundesinnenministeriums (www.bmi.bund.de). Dort gibt es auch einen Link zum vollständigen Gesetzestext.
Effizienter Umgang mit Brennstoffen
Natürlich ändert auch das GEG nichts daran, dass die Wärmeerzeugung in Gebäuden noch für eine ganze Reihe von Jahren nicht völlig ohne fossile Energieträger wie Gas oder Öl auskommen wird. Zu den Aufgaben eines verantwortungsvollen Eigentümers gehört deshalb nicht nur der gesetzeskonforme, möglichst effiziente Umgang mit diesen Brennstoffen, sondern auch ein umweltgerechter Einkauf der Reserven. So können etwa Ölheizungsbesitzer mittlerweile für die Neubefüllung ihres Tanks gezielt CO2-neutrales Heizöl bestellen.
Was zunächst wie ein Widerspruch klingt, wird durch die heutigen Möglichkeiten der weltweiten CO2-Kompensation zu einer durchaus realistischen Option: Für Brennstoffe mit dem »RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte« haben die Händler nämlich bereits im Vorfeld Zertifikate aus Klimaschutzprojekten erworben, um die Emissionen der von ihnen vertriebenen Brennstoffe auszugleichen (siehe dazu www.guetezeichen-energiehandel.de).
Das Gütezeichen ist zudem der Beleg dafür, dass die vorgeschriebenen Qualitätsstandards dieser Kompensationsberechnungen extern überwacht werden. Supress Online-Service/nd
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