Mietendeckel-Urteil: Eine Herausforderung für die Bewegung

Der Stadtsoziologe Andrej Holm spricht im Interview über die Folgen aus dem Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

  • Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 6 Min.

Was heißt das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Mietendeckel für die stadtpolitische Bewegung in Berlin?

Zum einen, dass sich klassische Fragen von Mieterhöhungen im Bestand, hohen Neuvermietungsmieten und der Verdrängungsgefahr mit verstärkter Dringlichkeit stellen. Alle Schutzinstrumente des Mietendeckels fallen weg und viele Vermieter*innen werden das als Startschub sehen, ihre Gewinninteressen wieder konsequent durchzusetzen.

Andrej Holm
Andrej Holm ist Stadtsoziologe an der Berliner Humboldt-Universität und war 2016/17 kurzzeitig Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der rot-rot-grünen Landesregierung von Berlin. 

Zum anderen taucht mit der Entscheidung aus Karlsruhe ein neues Thema auf, um das sich gekümmert werden muss. Die Mieter*innen, die ihre Mieten durch den Mietdeckel absenken konnten, sind jetzt mit möglichen Nachforderungen konfrontiert. Weil es da zum Teil um erhebliche Beträge geht, drohen für viele Kündigungsklagen und die Schuldenfalle. Hier ist vor allem die Landesregierung gefordert. Sehr kurzfristig muss ein Notfallfonds oder ein anderer Mechanismus gefunden werden, der verhindert, dass es durch den Wegfall des Mietendeckels zur Verdrängung kommt.

Und was heißt es für die Aktivist*innen selbst?

Eine weitere Konsequenz für die mietenpolitischen Initiativen ist eher strategischer Natur, da mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der starke lokalpolitische Bezug der letzten Jahre in Frage gestellt wird. Gerade in Berlin waren die Aktivitäten der Initiativen sehr stark und auch ziemlich erfolgreich auf die Veränderung der lokalen stadtpolitischen Verhältnisse ausgerichtet. Das Ende des Mietendeckels zeigt nun mit großer Deutlichkeit, dass wesentliche Rahmenbedingungen für ein Recht auf Wohnen auf der Bundesebene verändert werden müssten.

Schon gestern wurden Forderungen nach einem bundesweiten Mietenstoppgesetz erhoben. Eine Bundeszuständigkeit gibt es aber auch für andere Themen wie die Neue Wohnungsgemeinnützigkeit, Share-Deals oder die sogenannte Bewertungsordnung, um einen Vorkauf zu abgesenkten Preisen durchzusetzen.

Wird das funktionieren?

Für die vielen Hausgemeinschaften und Stadtteilgruppen, die einen sehr starken Lokalbezug haben und ihre Kraft aus Formen der Mikrosolidarität in der Nachbarschaft speisen, wird der Fokus auf die Bundesebene zu einer neuen Herausforderung. Bei einer Mobilisierung für Bundesgesetze spielt die Artikulationsfähigkeit eine andere Rolle als die menschliche Nähe zu seinen Nachbar*innen und das kann schon auch einen Einfluss auf die Binnenverhältnisse innerhalb der Protestbewegung haben. Die Protestbewegung in Berlin war bisher gut darin, die Leute am Kotti, in Neukölln oder im Wedding, auf die Straße vor ihrem Haus zu mobilisieren. Ob das auch gelingt, wenn plötzlich irgendein Bundesgesetz eingefordert werden muss, ist eine spannende Frage.

Im Netz war gestern die überwiegende Reaktion: »Dann halt enteignen«.

Ich glaube auch, dass die Kampagne »Deutsche Wohnen und Co. Enteignen« jetzt noch einmal stärker in den Fokus geraten wird, weil für viele sichtbar wird, dass einer rechtlichen Einhegung des entfesselten Immobilienmarktes Grenzen gesetzt sind. Wenn aber das rechtliche Regulieren privater Wohnungsbewirtschaftung offensichtlich nicht so funktioniert, dass es soziale Effekte zeigt, dann bleibt eigentlich nur übrig, konsequent auf die Ausweitung von Beständen zu setzen, die nicht nach den Perspektiven privater Gewinnmaximierung organisiert werden. Und das ist ja genau das, was »Deutsche Wohnen und Co. Enteignen« mit der Sozialisierungsforderung verbindet.

Wird die Empörung über das Urteil jetzt die Unterschriftensammlung von »Deutsche Wohnen und Co enteignen« anheizen?

Ich glaube, es wird die Sammlung von Unterschriften erleichtern. Diejenigen, die bereits gesammelt haben, wurden vor dem Urteil häufig gefragt: »Ist so ein radikaler Schritt wie die Enteignung wirklich notwendig, wenn es günstige Mieten auch mit einem Mietendeckel geben kann?« Ich glaube schon, dass der Wegfall des Mietendeckels die Diskussion beim Sammeln noch einmal begünstigt oder die Argumentation für das Vorhaben für viele einsichtiger wird.

Die großen Wohnungsunternehmen haben unterschiedlich auf das Urteil reagiert. Die Deutsche Wohnen hat gesagt, sie wollen Rückzahlungsmodelle für Nachforderungen auflegen. Vonovia hat dagegen erklärt, sie wollen keine Miete nachfordern. Ist das nicht auch eine PR-Kampagne der größten Wohnungsunternehmen in einer Situation, wo die Stimmung in der öffentlichen Meinung eher auf Seiten der Mieter*innenbewegung ist?

Klar, das ist im Prinzip eine Art soziales Greenwashing. Aber eigentlich tun sie dies schon seit Monaten. Unternehmen wie die Deutsche Wohnen müssen das PR-Disaster wieder einholen, dass es mitten in der Pandemie satte Dividendenzahlungen gab. Wenn sie jetzt noch aufsatteln und sagen »Wir fordern jetzt die Nachzahlungen von Mieten, die durch den Mietendeckel gedeckelt oder gekappt worden sind«, dann würde sich ihr ohnehin schlechter Ruf noch weiter verschlechtern. Vonovia zumindest hatte schon vor dem Urteil in Karlstruhe angekündigt, keine Schattenmieten zu vereinbaren. Insofern dürfte es auch nur wenige Nachforderungen geben, auf die jetzt verzichtet wird.

Auch im Vergleich zu vielen privaten Vermieter*innen sind die großen Wohnungskonzerne vor allem in Beständen vertreten, die von den Absenkungen kaum betroffen waren. Sie verwalten in Berlin überwiegend Siedlungsbauten aus den 20er und 30er sowie aus den 60er bis 80er Jahren. In den Siedlungen in Reinickendorf oder Marzahn gab es kaum Mietabsenkungen, weil es dort nur wenige extrem hohe Mieten gab. Eine großspurige Erklärung wie die von Vonovia ist also eher ein PR-Bluff. Letztendlich haben sie in der Presseerklärung verkündet, auf Nachzahlungen zu verzichten, die es gar nicht gibt.

Was ist denn die Konsequenz für den Berliner Senat?

Einerseits muss sich der Senat jetzt überlegen, wie Schutzmechanismen für von Nachzahlungen betroffene Mieter aussehen können. Im Gespräch ist so etwas wie ein Notfallfonds oder das Aktivieren von Mietschuldenübernahmen im Rahmen der sozialen Wohnhilfe in den Bezirken. Das wäre tatsächlich der sinnvollste Weg, weil es da einen funktionierenden Apparat und routinierte Abläufe gibt. Zum anderen sollte die Koalition aktiv die bundespolitischen Forderungen für einen Mietenstopp unterstützen. Die drei Parteien könnten natürlich auch sagen »Wir haben es versucht, wir machen weiter, wie vorher« – aber dann würden sie wenige Monate vor der Wahl ihr mietenpolitisches Gesicht verlieren.

Was könnte noch getan werden?

Eine weitere Konsequenz, die auch von Initiativen bereits gefordert wird, ist, die anstehende Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes zu nutzen, um die Regeln des Mietendeckels zumindest für die landeseigenen Wohnungsunternehmen festzuschreiben. Das könnte ein Lackmustest werden, weil Rot-Rot-Grün noch einmal deutlich machen könnte: »Wir haben es ernst gemeint mit dem Mietendeckel und deshalb werden wir die Konditionen des Mietendeckels gesetzlich für die 330.000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verankern«.

Klar, kann man drüber hinaus fordern, der Senat sollte jetzt gemeinsam die Kampagne »Deutsche Wohnen und Co. Enteignen« unterstützen. Aber angesichts des Wahlkampfs und der bisherigen Positionierungen halte ich eine gemeinsame Position der drei Parteien für eher unwahrscheinlich. Aber ein Notfallmechanismus für Nachzahlungen und ein Mietendeckel für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, das ist durchaus im Bereich des Umsetzbaren, trotz der ablaufenden Zeit in der Legislatur.

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