• Politik
  • Bürgerinitiative Freie Heide

Prozessbeginn gegen Friedensaktivistin

Studentin protestierte gegen Truppenübungsplatz

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Am 20. April muss sich eine Studentin aus Magdeburg in Bonn vor Gericht verantworten: Die 22-Jährige, die zur antimilitaristischen Bürgerinitiative Freie Heide gehört, hatte sich im Sommer 2019 an einem Go-In auf dem Truppenübungsplatz Altmark in der Colbitz-Letzlinger Heide beteiligt. Das Gefechtsübungszentrum Heer (GÜZ) nördlich von Magdeburg ist mit seinen 232 Quadratkilometern einer der modernsten Truppenübungsplätze Europas. Soldat*innen aus vielen Nato-Ländern werden dort auf ihre Auslandseinsätze vorbereitet. Auch Aufstandsbekämpfung und Krieg in Städten und damit gegen die Zivilbevölkerung wird dort geübt.

In den letzten zehn Jahren hat es eine bundesweite antimilitaristische Kampagne gegen das GÜZ gegeben. In den Jahren 2013 bis 2017 fanden unter dem Motto »War starts here« (Krieg beginnt hier) mehrere Camps statt, an denen Kriegsgegner*innen aus ganz Deutschland teilnahmen und sich austauschten. Ein Ziel bestand darin, den Widerstand gegen das GÜZ vor Ort zu stärken. Bald zeigte sich allerdings, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung in der Altmark sich gegen das GÜZ aussprach. Andere hofften in der strukturschwachen Gegend auf neue Arbeitsplätze und waren für die Argumente der Kriegsgegner*innen nicht zu erreichen. Daher wandten sich in den letzten Jahren manche der am Camp beteiligten Antimilitarist*innen anderen Themen zu. Andere sahen Protest gegen das GÜZ weiterhin für notwendig. Dazu gehörte die Studentin, die nun am Dienstag vor Gericht steht.

Die Antimilitarist*innen hatten ein klares Ziel. »Sie wollten den reibungslosen Übungsbetrieb rund um das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) stören, um ihrer Forderung nach einer sofortigen Schließung des Platzes Ausdruck zu verleihen«, heißt es in einer Erklärung zu der Aktion. Unter dem Motto »FÜZ statt GÜZ« errichteten sie dort symbolisch ein Friedenszentrum und musizierten. Fünf Monate nach der Aktion verschickte das Bundesverteidigungsministerium in Bonn Bußgeldbescheide wegen »unerlaubten Betretens eines militärischen Sperrgebietes«. Die meisten Betroffenen legten Einspruch ein, und so kommt es zu Gerichtsverhandlungen. Die finden in Bonn statt, weil dort das Bundesverteidigungsministeriums seinen Sitz hat. Für einen Großteil der Betroffenen bedeutet dies lange Anfahrtswege.

Auch die Frau, gegen die am 20. April verhandelt wird, muss den langen Weg von Magdeburg nach Bonn auf sich nehmen, was besonders in Corona-Zeiten mit zusätzlichen Beschwernissen verbunden ist. Doch die Antimilitarist*innen haben sich auch auf die Prozesse vorbereitet. Für sie sind sie Teil ihrer antimilitaristischen Aufklärungsarbeit. Katja Tempel, die für die Pressearbeit der Initiative »Gewaltfreie Aktion GÜZ abschaffen« verantwortlich ist, sagt gegenüber »nd«: »Einen Freispruch erwarten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Dazu braucht es noch viele weitere kluge Argumentationen vor Gericht und mehr Druck aus der Zivilgesellschaft.«

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