Regelstudienzeit wird erneut verlängert

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In Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz wird wegen der Corona-Pandemie die individuelle Regelstudienzeit erneut verlängert. In Sachsen bereitet man derzeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür vor. Auch für das Sommersemester zeichne sich ab, dass Studieren wegen der Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen verbunden ist. In Rheinland-Pfalz ist eine Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester geplant. In Bayern wird die Regelstudienzeit an Münchens Hochschulen erneut verlängert. Die entsprechende Änderung im Bayerischen Hochschulgesetz wurde inzwischen beschlossen. Nach dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/2021 wird damit auch das Sommersemester 2021 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Mit der Verlängerung wird in allen drei Bundesländern auch finanzielle Unterstützung geregelt, so dass BAföG länger bezogen werden kann.

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